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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 4 3. WOMitbestG - Einzelnorm



... muss aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Mitglieder des Hauptwahlvorstands können nur Wahlberechtigte von Unternehmen sein, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen. (2) Im Hauptwahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und ...
- § 107 3. WOMitbestG - Einzelnorm



... in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. die Zahl der a) von den Delegierten abgegebenen Wahlumschläge, b) von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Seebetrieben abgegebenen Wahlumschläge; 2. die Zahl der a) von den Delegierten abgegebenen gültigen Stimmen, b) von den Arbeitnehmerinnen ...
- § 1 FernstrÜG - Einzelnorm



... der Länder, Landesbetrieben und sonstigen Behörden im Betrachtungszeitraum im Sinne des Absatzes 2 beschäftigten Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Auszubildenden nach Funktionen, die im Betrachtungszeitraum Aufgaben der Straßenbaulast an den Bundesautobahnen ausschließlich ...
- § 2 SeeAZV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER ALS BESATZUNGEN VON SCHIFFEN UND BOOTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (SEE-ARBEITSZEITVERORDNUNG - SEEAZV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Mandatierte Einsätze
...
- § 9 SeeAZV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ARBEITSZEIT DER ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER ALS BESATZUNGEN VON SCHIFFEN UND BOOTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (SEE-ARBEITSZEITVERORDNUNG - SEEAZV) § 9 AUSGLEICH FÜR SONN- UND FEIERTAGSBESCHÄFTIGUNG
...
- Anlage 88 SokaSiG2 - Einzelnorm



... * (ZWEITES SOZIALKASSENVERFAHRENSICHERUNGSGESETZ - SOKASIG2) ANLAGE 88 (ZU § 38) TARIFVERTRAG ÜBER DIE QUALIFIZIERUNG DER ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN DER FORSTWIRTSCHAFTLICHEN LOHN- UND DIENSTLEISTUNGSUNTERNEHMEN UND ÜBER MAßNAHMEN ZUR ERSCHLIEßUNG UND SICHERUNG WETTBEWERBSFÄHIGER VOLL- ODER TEILZEITARBEITSPLÄTZE ...
- § 72 SGB 11 - Einzelnorm



... effizient zu erbringen sind. (3a) Ab dem 1. September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, Gehälter zahlen, die in Tarifverträgen oder ...
- § 2a AEntG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 2A GEGENSTAND DER ENTLOHNUNG Entlohnung im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 sind alle Bestandteile der Vergütung ...
- § 3 AEntG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 3 TARIFVERTRAGLICHE ARBEITSBEDINGUNGEN Die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages finden unter den Voraussetzungen ...
- § 6 AEntG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) § 6 BESONDERE REGELUNGEN (1) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 findet dieser Abschnitt Anwendung ...
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