, umso höher die Genauigkeit.









... AUS ANLASS DER EINFÜHRUNG DER RUHEGEHALTFÄHIGKEIT VON STELLENZULAGEN (1) Die Stellenzulagen nach Anlage I Vorbemerkung Nummer 8 und 9 des Bundesbesoldungsgesetzes gehören für diejenigen am 31. Dezember 2023 vorhandenen Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, 1. ...



... UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 1 1. bis 19. 20. Die Sätze des Grundgehalts in der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 15. April 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 339) werden durch ...



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... AUS ANLASS DER EINFÜHRUNG DER RUHEGEHALTFÄHIGKEIT VON STELLENZULAGEN (1) Die Stellenzulagen nach Anlage I Vorbemerkung Nummer 8 und 9 des Bundesbesoldungsgesetzes gehören für diejenigen am 31. Dezember 2023 vorhandenen Ruhestandsbeamten zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, 1. deren Ruhestand nach ...