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Trefferliste für 'justiz'
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- III. BMinJGuBDiszAnO - Einzelnorm



... ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DISZIPLINARRECHTLICHER BEFUGNISSE AUF DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ III. Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse auf die Dienstvorgesetzten ...
- § 4 BMJVBhWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG BEI KLAGEN IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ (BMJVBHWIDVERTRANO) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig ...
- § 5 BMJVertrAnO - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) § 5 BERICHTSPFLICHTEN (1) Soweit die Vertretungsbefugnis nach § 2 Absatz 3 übertragen ist, haben die Gerichte ...
- § 6 BMJVertrAnO - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) § 6 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ...
- § 1 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § ...
- § 2 BMJVWidVertrAnO - Einzelnorm



... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BMJVWIDVERTRANO) § ...
- § 2 RbGeldERAV - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DES ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHRS UND DER ELEKTRONISCHEN AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ IM ANWENDUNGSBEREICH DES RAHMENBESCHLUSSES 2005/214/JI DES RATES VOM 24. FEBRUAR 2005 ÜBER DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG ...
- Gesetze im Internet - Impressum



... von Gesetzen IMPRESSUM Herausgeber und Betreiber des Internetangebots: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Anton-Wilhelm-Amo-Straße 37 10117 Berlin Redaktion: Bundesamt für Justiz - Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes ...
- § 1 BAFinBefugV - Einzelnorm



... 3 Satz 1, des § 110 Absatz 7 Satz 1 und des § 110a Absatz 5 Satz 1 des Investmentgesetzes jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 143c Absatz 5 Satz 1 bis 3 und Absatz 6 Satz 1 jeweils im Einvernehmen mit dem ...
- § 10 UWG - Einzelnorm



... Staat erbracht hat. Soweit der Schuldner solche Leistungen erst nach Erfüllung des Anspruchs nach Absatz 1 erbracht hat, erstattet das Bundesamt für Justiz dem Schuldner den abgeführten Gewinn in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurück. (3) Beanspruchen mehrere Gläubiger den Gewinn, so gelten die §§ ...
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