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Trefferliste für 'sgb and vi'

Dokument 611 - 620 von 638 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage 30 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung ausgebildet werden und eine nach den Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Verfahren In Ausführung der Bestimmung des § 8 Ziffer 4 des Tarifvertrages über die Berufsausbildung ...
Anlage 19 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
Anlage 20 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Urlaubsanspruch und Urlaubsdauer 1. Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (Urlaubsjahr) Anspruch auf ...
Anlage 25 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Sozialaufwandserstattungssatz (1) Die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes erstattet dem Arbeitgeber neben ...
Anlage 42 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... Hersteller oder Händler sind. (3) Persönlicher Geltungsbereich:Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Erster Abschnitt Zusatzversorgung im Gerüstbaugewerbe § 2 Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes ...
§ 36 PKDBSa - Einzelnorm*
... hatte.In diesen Fällen wird die Rente gemäß § 16 berechnet. (2a) Im Falle einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§§ 43, 240 SGB VI) beträgt die Höhe der monatlichen Rente 50 v. H. des nach Absatz 2 errechneten monatlichen Rentenanspruchs. (3) Ein Rentenanspruch für beitragsfrei Versicherte besteht ...
Anlage 44 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... oder Händler sind. (3) Persönlicher Geltungsbereich:Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes Als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Gerüstbauerhandwerks ...
Anlage 36 SokaSiG - Einzelnorm*
... Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. § 2 Zusätzliche Angaben im arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren (1) Der Arbeitgeber hat der Sozialkasse des ...
Anlage 51 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
Anlage 52 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... stehen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. 3.2 Alle gewerblichen Arbeitnehmer sowie Techniker und Meister (§ 133 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI), die gegen Entgelt beschäftigt werden. § 2 Ausbildungsverhältnis Auszubildender ist, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes ...
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