zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MATHEMATISCH-TECHNISCHEN SOFTWAREENTWICKLER/ZUR MATHEMATISCH-TECHNISCHEN SOFTWAREENTWICKLERIN ANLAGE (ZU § 3 ABS. 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MATHEMATISCH-TECHNISCHEN SOFTWAREENTWICKLER/ZUR MATHEMATISCH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ORTHOPÄDIETECHNIK-MECHANIKER UND ZUR ORTHOPÄDIETECHNIK-MECHANIKERIN* (ORTHOPÄDIEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ORTHAUSBVO) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ORTHOPÄDIETECHNIK-MECHANIKER UND ZUR ORTHOPÄDIETECHNIK-MECHANIKERIN* (ORTHOPÄDIEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ORTHAUSBVO) § 5 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENKAUFMANN DIGITAL UND PRINT/ZUR MEDIENKAUFFRAU DIGITAL UND PRINT § 3 ZIELSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENKAUFMANN DIGITAL UND PRINT/ZUR MEDIENKAUFFRAU DIGITAL UND PRINT ANLAGE 1 (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENKAUFMANN DIGITAL UND PRINT/ZUR MEDIENKAUFFRAU DIGITAL UND PRINT ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENKAUFMANN DIGITAL UND PRINT/ZUR MEDIENKAUFFRAU DIGITAL UND PRINT ANLAGE 2 (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MEDIENKAUFMANN DIGITAL UND PRINT/ZUR MEDIENKAUFFRAU DIGITAL UND PRINT - ZEITLICHE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜCHSENMACHER UND ZUR BÜCHSENMACHERIN*) (BÜCHSENMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜCHSENMAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜCHSENMACHER UND ZUR BÜCHSENMACHERIN*) (BÜCHSENMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜCHSENMAUSBV) § 4 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MIKROTECHNOLOGEN/ZUR MIKROTECHNOLOGIN (Fundstelle: BGBl. I 1998, 480 - 486) Abschnitt I: Gemeinsame Ausbildungsinhalte ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜCHSENMACHER UND ZUR BÜCHSENMACHERIN*) (BÜCHSENMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜCHSENMAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜCHSENMACHER UND ZUR BÜCHSENMACHERIN (Fundstelle ...