(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1911 - 1913)
1. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
Berufsbildung,
- 1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f,
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m,
- 5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
- 6.
Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c,
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsorganisation,
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
- 8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln und in Verbindung damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen
- 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
Umweltschutz,
- 2.1
Arbeitsorganisation,
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernzeile b, d und e,
zu vertiefen.
2. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernzeile c, d, h, i, k, l,
- 5.1
Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i,
- 5.5
Logistische Dienstleistungen, Lernziel a,
- 6.
Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d,
- 7.
Marketing, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1
Güterversendung und Transport, Lernzeile a bis d,
- 5.3
Sammelgut- und Systemverkehre
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b,
- 2.2
Teamarbeit und Kommunikation,
- 8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d,
- 9.3
Qualitätsmanagement
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e,
- 2.1
Arbeitsorganisation
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.5
Logistische Dienstleistungen, Lernziel k,
- 9.1
Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f
- 9.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1
Güterversendung und Transport
zu vertiefen.
3. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p,
- 5.4
Internationale Spedition,
- 6.
Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k,
- 9.1
Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h,
- 9.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
Datenschutz und Datensicherheit,
- 5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
- 7.
Marketing, Lernziele c bis e,
- 8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
- 9.3
Qualitätsmanagement
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f,
- 5.5
Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l,
- 7.
Marketing, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
- 6.
Verträge, Haftung und Versicherungen,
- 7.
Marketing, Lernziele c bis e,
- 9.3
Qualitätsmanagement
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen
- 5.1
Güterversendung und Transport,
- 5.2
Lagerlogistik
- 5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
- 5.4
Internationale Spedition oder
- 5.5
Logistische Dienstleistungen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- 4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
- 6.
Verträge, Haftung und Versicherungen
zu vertiefen. Dabei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen.