| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) |   | 
| 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 4 Nr. 1.1) | a) | Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes sowie seine | 
| b) | Stellung am Markt beschreiben Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen | 
| c) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Behörden und Gewerkschaften beschreiben | 
| d) | Kooperationsformen in der Branche und deren Vor- und Nachteile aufzeigen | 
| e) | Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern | 
| 1.2 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der an der Berufsausbildung Beteiligten beschreiben | 
| b) | Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan vergleichen | 
| c) | Nutzen beruflicher Weiterbildung für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie für den Betrieb darstellen | 
| 1.3 | Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Nr. 1.3) | a) | betriebliche Ziele und Grundsätze der Personalplanung, -beschaffung und des Personaleinsatzes beschreiben | 
| b) | Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erläutern | 
| c) | gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen anwenden | 
| d) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe erklären | 
| e) | die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen sowie tarifliche Vorschriften erläutern | 
| f) | Nachweise für das Arbeitsverhältnis erläutern und die Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben | 
| 1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.4) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | 
| b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | 
| c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | 
| d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | 
| 1.5 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | 
| a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | 
| b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | 
| c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | 
| d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | 
| 2 | Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 4 Nr. 2) |   | 
| 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 4 Nr. 2.1) | a) | die eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren | 
| b) | Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen | 
| c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen | 
| 2.2 | Teamarbeit und Kommunikation (§ 4 Nr. 2.2) | a) | Aufgaben im Team planen und bearbeiten | 
| b) | interne und externe Zusammenarbeit im Arbeitsprozess gestalten | 
| c) | Gespräche situations- und zielgruppenorientiert führen | 
| d) | Sachverhalte situationsbezogen und adressatengerecht aufbereiten und präsentieren | 
| e) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden | 
| f) | Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf Betriebsklima, Arbeits- und Geschäftserfolg beachten | 
| 2.3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 2.3) | a) | Bedeutung von Information- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern | 
| b) | Netze und Dienste nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten | 
| c) | Leistungsmerkmale von Hardware- und Softwarekomponenten beachten | 
| d) | Betriebssystem, Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden | 
| e) | Informationen erfassen, Daten eingeben und pflegen | 
| f) | bei der Erarbeitung von Leistungsanforderungen an Softwarelösungen mitwirken | 
| 2.4 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 2.4) | a) | Regelungen des Datenschutzes einhalten | 
| b) | Daten sichern, Datensicherung und unterschiedliche Zugriffsberechtigungen begründen | 
| 3 | Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben (§ 4 Nr. 3) | a) | englischsprachige Dokumente ausstellen | 
| b) | branchenübliche englischsprachige Informationen nutzen | 
| c) | in englischer Sprache über Produkte informieren und Angebote erstellen | 
| d) | mit ausländischen Geschäftspartnern und Kunden in englischer Sprache korrespondieren und kommunizieren | 
| 4 | Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik (§ 4 Nr. 4) | a) | Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten | 
| b) | bei der Ermittlung von logistischen Aufgabenstellungen mitwirken | 
| c) | Leistungsanforderungen festlegen und vereinbaren | 
| d) | Angebote einholen, vergleichen und bewerten | 
| e) | Preisangebote auf der Grundlage betrieblicher Kalkulationsregeln erstellen | 
| f) | Angebote über speditionelle Leistungen für Kunden erstellen | 
| g) | bei der Gestaltung und Erstellung von Verträgen mitwirken | 
| h) | zeitliche und technische Abläufe der Dienstleistungen abstimmen und überwachen | 
| i) | Informationen und Daten zur Auftragsabwicklung beschaffen und bearbeiten | 
| k) | Begleitpapiere und Dokumente beschaffen, vervollständigen und ausstellen | 
| l) | Lieferbedingungen und Frankaturvorschriften anwenden | 
| m) | Eingangsrechnungen kontrollieren und bearbeiten | 
| n) | Ausgangsrechnungen erstellen | 
| o) | Kundenreklamationen bearbeiten | 
| p) | Kunden bei Leistungsstörungen informieren, Lösungsalternativen aufzeigen | 
| q) | Schadenfälle abwickeln | 
| 5 | Speditionelle und logistische Leistungen (§ 4 Nr. 5) |   | 
| 5.1 | Güterversendung und Transport (§ 4 Nr. 5.1) | a) | Leistungsmerkmale des Straßen-, Schienen- und Luftfrachtverkehrs sowie der Binnen- und Seeschifffahrt vergleichen | 
| b) | Eignung der Verkehrsträger für bestimmte Transportgüter unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen und Beschränkungen ermitteln | 
| c) | Möglichkeiten der Verknüpfung von Leistungen der Verkehrsträger nutzen | 
| d) | Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung Verkehrsgeografischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen | 
| e) | Einsatzmöglichkeiten im kombinierten Verkehr bewerten | 
| f) | Organisation der Beförderung als Kernleistung speditioneller Betätigung beschreiben und gegenüber dem Selbsteintritt abgrenzen | 
| g) | Dienstleister, insbesondere Frachtführer und Verfrachter, auswählen | 
| h) | Beförderungsmittel und technische Geräte unter Beachtung der Be- und Entladefristen disponieren | 
| i) | Einsatzbereiche von Umschlagstechniken und -geräten darstellen | 
| 5.2 | Lagerlogistik (§ 4 Nr. 5.2) | a) | Leistungen in der Lagerlogistik erläutern | 
| b) | Arten der Lagerorganisation beschreiben, das vom Ausbildungsbetrieb genutzte Lagersystem darstellen | 
| c) | Arbeitsabläufe im Lager darstellen und in logistische Abläufe einbinden | 
| d) | Eignung von Anlagen, Maschinen und Geräten im Lager für Transport, Förderung und Verpackung beurteilen | 
| e) | Güter nach Lagermöglichkeiten unterscheiden | 
| f) | Lagerdokumente verwenden | 
| g) | Aufzeichnung von Lagerdaten und ihre Weiterleitung innerhalb der Transportkette überwachen | 
| 5.3 | Sammelgut- und Systemverkehre (§ 4 Nr. 5.3) | a) | Marktinformationen erschließen | 
| b) | Leistungen von Sammelgut- und Systemverkehren anbieten | 
| c) | Kunden organisatorische und zeitliche Abläufe sowie Möglichkeiten der Sendungsverfolgung erläutern | 
| d) | Versendungen durchführen | 
| e) | Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten darstellen | 
| f) | Preisbildung und Abrechnung erläutern | 
| 5.4 | Internationale Spedition (§ 4 Nr. 5.4) | a) | Vorschriften im grenzüberschreitenden Verkehr berücksichtigen | 
| b) | Einsatzmöglichkeiten von Speditionsdokumenten darstellen | 
| c) | zoll- und außenwirtschaftliche Rechtsvorschriften berücksichtigen | 
| d) | das Akkreditivverfahren erläutern, Bestimmungen von Akkreditiven bei der Auftragsabwicklung beachten | 
| 5.5 | Logistische Dienstleistungen (§ 4 Nr. 5.5) | a) | logistische Bedürfnisse des Kunden sowie Umsetzungsmöglichkeiten ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln | 
| b) | bei der Erarbeitung von Logistikkonzepten mitwirken | 
| c) | bei der Ermittlung und Bewertung von Angeboten zur Erbringung logistischer Dienstleistungen im Ausbildungsbetrieb und bei Dritten mitwirken | 
| d) | Informationsleistungen des Ausbildungsbetriebes anbieten | 
| e) | Abläufe und Aufgabenverteilung bei der Umsetzung logistischer Leistungen darstellen | 
| f) | an der Sicherstellung des Daten- und Informationsflusses zwischen den an logistischen Ketten Beteiligten mitwirken | 
| g) | vertragliche Leistungsvorgaben umsetzen, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Beteiligten berücksichtigen | 
| h) | Abweichungen in logistischen Prozessen feststellen und zur Beseitigung beitragen | 
| i) | Vorgänge dokumentieren, Daten analysieren und für Kunden bereitstellen | 
| k) | Daten für Leistungsabrechnungen erfassen | 
| l) | bei Verbesserungen von logistischen Prozessen mitwirken | 
| 6 | Verträge, Haftung und Versicherungen (§ 4 Nr. 6) | a) | Rechtsgrundlagen des Speditionsvertrages und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner erläutern | 
| b) | Rechtsbeziehungen aus Fracht- und Lagerverträgen sowie Verträgen über logistische Dienstleistungen von den Rechtsbeziehungen aus dem Speditionsvertrag abgrenzen | 
| c) | Rechtsvorschriften und Beförderungsbedingungen von zwei Verkehrsträgern anwenden | 
| d) | branchen- und betriebsübliche allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden | 
| e) | Speditionsverträge abschließen | 
| f) | Frachtverträge abschließen | 
| g) | Schadenersatzansprüche prüfen, Regressansprüche gegenüber Dritten wahren, Regulierungen veranlassen | 
| h) | Verkehrshaftungs- und Warenversicherungen des Ausbildungsbetriebes nutzen, insbesondere für auftragsbezogene Deckung sorgen | 
| i) | Kunden über Risiken informieren, Möglichkeiten der Absicherung erläutern, Versicherungsschutz für Kunden besorgen | 
| k) | Rechte und Pflichten aus betrieblichen Haftpflicht- und Sachversicherungsverträgen wahrnehmen | 
| 7 | Marketing (§ 4 Nr. 7) | a) | Anforderungen an speditionelle und logistische Dienstleistungen insbesondere im Bereich von Produktion, Beschaffung und Distribution ermitteln und bewerten | 
| b) | die Produktpalette des Ausbildungsbetriebes mit den Angeboten der Speditions- und Logistikbranche vergleichen | 
| c) | Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Kunden und Interessenten situationsgerecht nutzen | 
| d) | Kundengespräche vorbereiten und führen | 
| e) | bei der Betreuung und Ausweitung des Kundenkreises mitwirken | 
| 8 | Gefahrgut, Schutz und Sicherheit (§ 4 Nr. 8) | a) | Gefahren im Umgang mit Gefahrgut unter Berücksichtigung der Gefahrenklassen und -Symbole sowie Stoffeinteilungen beachten | 
| b) | güterbezogene Sicherheitsvorschriften beachten | 
| c) | Maßnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung treffen und überwachen | 
| d) | Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen begründen und beachten | 
| 9 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Nr. 9) |   | 
| 9.1 | Zahlungsverkehr und Buchführung (§ 4 Nr. 9.1) | a) | Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung beachten | 
| b) | Forderungen und Verbindlichkeiten überwachen | 
| c) | Zahlungsvorgänge bearbeiten | 
| d) | Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten | 
| e) | Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems berücksichtigen | 
| f) | vorbereitende Arbeiten für die Buchung durchführen | 
| g) | im Ausbildungsbetrieb anfallende Steuern und Abgaben berücksichtigen | 
| h) | vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluss durchführen | 
| 9.2 | Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Nr. 9.2) | a) | Aufbau der betrieblichen Kostenrechnung erläutern, Funktion des Controllings erklären | 
| b) | Kosten und Erträge von erbrachten Dienstleistungen berechnen und bewerten | 
| c) | Daten für die Kalkulation ermitteln | 
| d) | an kaufmännischen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben des Ausbildungsbetriebes mitwirken | 
| e) | Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, Statistiken erstellen und präsentieren | 
| f) | an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens im Ausbildungsbetrieb mitwirken | 
| 9.3 | Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 9.3) | a) | qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden | 
| b) | zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen | 
| c) | den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit erklären und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis darstellen |