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Trefferliste für 'stpo'

Dokument 621 - 630 von 741 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 265a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 265A BEFRAGUNG DES ANGEKLAGTEN VOR ERTEILUNG VON AUFLAGEN ODER WEISUNGEN Kommen Auflagen oder Weisungen (§§ 56b, 56c, 59a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) in Betracht, so ist der Angeklagte in geeigneten Fällen zu befragen, ob ...
§ 363 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 363 UNZULÄSSIGKEIT (1) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem Zweck, eine andere Strafbemessung auf Grund desselben Strafgesetzes herbeizuführen, ist nicht zulässig. (2) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem Zweck, eine ...
§§ 445 bis 448 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) §§ 445 BIS 448 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 70 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 70 FOLGEN UNBERECHTIGTER ZEUGNIS- ODER EIDESVERWEIGERUNG (1) Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird ...
§ 116a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 116A AUSSETZUNG GEGEN SICHERHEITSLEISTUNG (1) Die Sicherheit ist durch Hinterlegung in barem Geld, in Wertpapieren, durch Pfandbestellung oder durch Bürgschaft geeigneter Personen zu leisten. Davon abweichende Regelungen in ...
§ 168b StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 168B PROTOKOLL ÜBER ERMITTLUNGSBEHÖRDLICHE UNTERSUCHUNGSHANDLUNGEN (1) Das Ergebnis der Untersuchungshandlungen der Ermittlungsbehörden ist aktenkundig zu machen. (2) Über die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen ...
§ 266 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 266 NACHTRAGSANKLAGE (1) Erstreckt der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung die Anklage auf weitere Straftaten des Angeklagten, so kann das Gericht sie durch Beschluß in das Verfahren einbeziehen, wenn es für sie zuständig ...
§ 364 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 364 BEHAUPTUNG EINER STRAFTAT Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, ist nur dann zulässig, wenn wegen dieser Tat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ...
§ 449 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 449 VOLLSTRECKBARKEIT Strafurteile sind nicht vollstreckbar, bevor sie rechtskräftig geworden sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 71 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 71 ZEUGENENTSCHÄDIGUNG Der Zeuge wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz entschädigt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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