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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'

Dokument 621 - 630 von 1128 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 10 AFuG 1997 - Einzelnorm*
... ) § 10 ZUSTÄNDIGKEITEN (1) Die sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wahr. Aufgabe der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation ...
§ 11 AFuG 1997 - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AMATEURFUNK (AMATEURFUNKGESETZ - AFUG 1997) § 11 BETRIEBSEINSCHRÄNKUNGEN UND -VERBOTE (1) Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen kann bei Verstößen gegen dieses Gesetz oder gegen auf Grund dieses Gesetzes ...
§ 2 AFuV - Einzelnorm*
... Prüfungsanforderungen (Zeugnisklasse); 2a. „Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst“ eine auf Antrag erteilte Erlaubnis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, die mit Zuteilung eines ...
§ 3 AFuV - Einzelnorm*
... zur Prüfung ist gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Prüfung schriftlich oder elektronisch an die Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde) zu richten. Einzelheiten zum Antragsverfahren werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und in ihrem Amtsblatt ...
§ 4 AFuV - Einzelnorm*
... und -anforderungen und zu den Zusatzprüfungen nach Absatz 4, 5 und 7 werden unter Berücksichtigung internationaler Empfehlungen von der Bundesnetzagentur festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. (7) In einer freiwilligen Zusatzprüfung können Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen ...
§ 7 AFuV - Einzelnorm*
... (AMATEURFUNKVERORDNUNG - AFUV) § 7 AMATEURFUNKZEUGNISSE (1) Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen A, E und N eingeteilt. Sie werden von der Bundesnetzagentur nach bestandener fachlicher Prüfung für Funkamateure erteilt. Die Klassen der Amateurfunkzeugnisse entsprechen den internationalen Empfehlungen ...
§ 11 AFuV - Einzelnorm*
... darf eine Amateurfunkstelle nur unter Verwendung einer in Deutschland gültigen Amateurfunk-Rufzeichenzuteilung genutzt oder betrieben werden. Die Bundesnetzagentur kann weitere Einzelheiten zur Rufzeichenanwendung einschließlich zu Ausnahmen nach Absatz 6 Satz 2 festlegen und in ihrem Amtsblatt veröffentlichen ...
§ 13 AFuV - Einzelnorm*
... festgelegt. Sie kann mit weiteren Auflagen versehen werden, die eine störungsfreie Frequenznutzung gewährleisten sollen. Einzelheiten werden von der Bundesnetzagentur nach Anhörung der betroffenen Kreise festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. (4) Der Funkbetrieb über fernbediente Amateurfunkstellen ...
§ 17 AFuV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM GESETZ ÜBER DEN AMATEURFUNK (AMATEURFUNKVERORDNUNG - AFUV) § 17 STÖRUNGEN UND MAßNAHMEN BEI STÖRUNGEN (1) Die Bundesnetzagentur kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle ...
---- EUV347/2013ZustBek - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE NACH ARTIKEL 8 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EU) NR. 347/2013 ---- Die Bundesnetzagentur ist als zuständige nationale Behörde gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...
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