zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 7 PRÜFUNGSDAUER UND BESTEHEN DES TEILS I (1) Die Durchführung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 5 ANTRAG AUF BEWILLIGUNG DES KENNZEICHNUNGSBETRIEBS (1) Inhaber von Betrieben, in denen Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 8 GLIEDERUNG, PRÜFUNGSDAUER UND BESTEHEN DES TEILS II (1) Durch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 6 BEWILLIGUNG DES KENNZEICHNUNGSBETRIEBS (1) Das Hauptzollamt bewilligt Inhabern von Steuerlagern, die Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 9 ALLGEMEINE PRÜFUNGS- UND VERFAHRENSREGELUNGEN, WEITERE REGELUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 7 PFLICHTEN DES INHABERS DES KENNZEICHNUNGSBETRIEBS (1) Der Inhaber des Kennzeichnungsbetriebs hat eine ordnungsgemäße Kennzeichnung im Sinne ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 10 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Die Regelungen des § 8 Absatz 6 und 7 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 8 ANDERE ENERGIEERZEUGNISSE ALS GASÖLE (1) Für andere Energieerzeugnisse als Gasöle, die nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS MEISTERPRÜFUNGSBERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IN DEN TEILEN I UND II DER MEISTERPRÜFUNG IM DACHDECKER-HANDWERK (DACHDECKERMEISTERVERORDNUNG - DACHDMSTRV) § 11 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 1. Oktober ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 8A ÜBERPRÜFUNG UND ERLÖSCHEN DER ZULASSUNG UND DER BEWILLIGUNG (1) Das Hauptzollamt überprüft unbeschadet anlassbezogener Überprüfungsmaßnahmen ...