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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 641 - 650 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 38 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 38 RECHTE AUS DEM EINGETRAGENEN DESIGN UND SCHUTZUMFANG (1) Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten ...
§ 21 HwWahlO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 21  Beschwerden über die Ernennung der Beisitzer des Wahlausschusses entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde ...
§ 39 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 39 VERMUTUNG DER RECHTSGÜLTIGKEIT Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind ...
§ 22 HwWahlO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) § 22  Die Kosten der Wahl trägt die Handwerkskammer. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 40 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 40 BESCHRÄNKUNGEN DER RECHTE AUS DEM EINGETRAGENEN DESIGN Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber 1. Handlungen, die im privaten Bereich ...
Anlage HwWahlO - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER VOLLVERSAMMLUNG DER HANDWERKSKAMMERN (ANLAGE C ZU DEM GESETZ ZUR ORDNUNG DES HANDWERKS (HANDWERKSORDNUNG)) ANLAGE ZUR WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHLEN DER MITGLIEDER DER HANDWERKSKAMMERN (Fundstelle: BGBl. I 1998, 3109 ...
§ 40a DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 40A REPARATURKLAUSEL (1) Es besteht kein Designschutz für ein in ein Erzeugnis eingebautes oder darauf angewandtes Design, das ein Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ist und ...
Inhaltsübersicht MgFSG - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) INHALTSÜBERSICHT  Teil 1   Allgemeine Vorschriften   § 1 Zielsetzung des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Geltungsbereich § 4 ...
§ 41 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 41 VORBENUTZUNGSRECHT (1) Rechte nach § 38 können gegenüber einem Dritten, der vor dem Anmeldetag im Inland ein identisches Design, das unabhängig von einem eingetragenen Design ...
§ 1 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 1 ZIELSETZUNG DES GESETZES (1) Das Gesetz regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) ...
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