zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 176 SICHERHEITSLEISTUNG DURCH DEN ANTRAGSTELLER (1) Durch Beschluß des Gerichts kann dem Antragsteller vor der Entscheidung über den Antrag die Leistung einer Sicherheit für die Kosten auferlegt werden, die durch das Verfahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM THERMOMETERMACHER/ZUR THERMOMETERMACHERIN (THERMOMETERMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - THERMMAUSBV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Thermometermacher/Thermometermacherin ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 177 KOSTEN Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM THERMOMETERMACHER/ZUR THERMOMETERMACHERIN (THERMOMETERMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - THERMMAUSBV) § 2 STAATLICHE ANERKENNUNG DES AUSBILDUNGSBERUFES Der Ausbildungsberuf Thermometermacher/Thermometermacherin wird ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM THERMOMETERMACHER/ZUR THERMOMETERMACHERIN (THERMOMETERMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - THERMMAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSDAUER, FACHRICHTUNGEN Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 199 ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTVERFAHRENS (1) Das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht entscheidet darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder das Verfahren vorläufig einzustellen ist. (2) Die Anklageschrift ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM THERMOMETERMACHER/ZUR THERMOMETERMACHERIN (THERMOMETERMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - THERMMAUSBV) § 4 AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 200 INHALT DER ANKLAGESCHRIFT (1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM THERMOMETERMACHER/ZUR THERMOMETERMACHERIN (THERMOMETERMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - THERMMAUSBV) § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung ...