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Trefferliste für 'ordnungswidrig'

Dokument 641 - 650 von 1025 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5 EssigV - Einzelnorm*
... . (2) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung fahrlässig begeht, handelt nach § 60 Absatz 1 Nummer 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ordnungswidrig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Art 2 § 8 KredWGÄndG 3 - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS KREDITWESEN § 8  (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Pflicht zur Anzeige nach § 4 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder in einer solchen Anzeige unrichtige ...
§ 112 OWiG - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 112 VERLETZUNG DER HAUSORDNUNG EINES GESETZGEBUNGSORGANS (1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen Anordnungen verstößt, die ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder sein Präsident über das Betreten des Gebäudes ...
§ 28 TDDDG - Einzelnorm*
... IN DER TELEKOMMUNIKATION UND BEI DIGITALEN DIENSTEN * (TELEKOMMUNIKATION-DIGITALE-DIENSTE-DATENSCHUTZ-GESETZ - TDDDG) § 28 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 8 Absatz 6 für eine Telekommunikationsanlage wirbt, 2. entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 ...
§ 114 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 114 BETRETEN MILITÄRISCHER ANLAGEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit ...
§ 115 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 115 VERKEHR MIT GEFANGENEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt 1. einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich von ihm übermitteln läßt oder 2. sich mit einem Gefangenen, der sich innerhalb ...
§ 116 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 116 ÖFFENTLICHE AUFFORDERUNG ZU ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) zu einer mit Geldbuße ...
§ 117 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 117 UNZULÄSSIGER LÄRM (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft ...
§ 118 OWiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (OWIG) § 118 BELÄSTIGUNG DER ALLGEMEINHEIT (1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen ...
§ 40 WeinÜV 1995 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEIN-ÜBERWACHUNGSVERORDNUNG § 40 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Abs. 2 Nr. 4 des Weingesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 4 Satz 2 bis 4 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
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