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Trefferliste für 'stpo'

Dokument 651 - 660 von 741 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 212 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 212 ERÖRTERUNG DES VERFAHRENSSTANDS MIT DEN VERFAHRENSBETEILIGTEN Nach Eröffnung des Hauptverfahrens gilt § 202a entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular * ...
§ 300 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 300 FALSCHBEZEICHNUNG EINES ZULÄSSIGEN RECHTSMITTELS Ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Rechtsmittels ist unschädlich. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 391 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 391 RÜCKNAHME DER PRIVATKLAGE; VERWERFUNG BEI VERSÄUMUNG; WIEDEREINSETZUNG (1) Die Privatklage kann in jeder Lage des Verfahrens zurückgenommen werden. Nach Beginn der Vernehmung des Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung ...
§ 459l StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 459L ANSPRÜCHE DES BETROFFENEN (1) Legt derjenige, gegen den sich die Anordnung der Einziehung richtet, ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne ...
§§ 17 und 18 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) §§ 17 UND 18 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 94 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 94 SICHERSTELLUNG UND BESCHLAGNAHME VON GEGENSTÄNDEN ZU BEWEISZWECKEN (1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen ...
§ 136a StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 136A VERBOTENE VERNEHMUNGSMETHODEN; BEWEISVERWERTUNGSVERBOTE (1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen ...
§ 213 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 213 BESTIMMUNG EINES TERMINS ZUR HAUPTVERHANDLUNG (1) Der Termin zur Hauptverhandlung wird von dem Vorsitzenden des Gerichts anberaumt. (2) In besonders umfangreichen erstinstanzlichen Verfahren vor dem Land- oder Oberlandesgericht ...
§ 301 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 301 WIRKUNG EINES RECHTSMITTELS DER STAATSANWALTSCHAFT Jedes von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel hat die Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zugunsten des Beschuldigten abgeändert oder aufgehoben ...
§ 392 StPO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 392 WIRKUNG DER RÜCKNAHME Die zurückgenommene Privatklage kann nicht von neuem erhoben werden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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