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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 651 - 660 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 42 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 42 BESEITIGUNG, UNTERLASSUNG UND SCHADENERSATZ (1) Wer entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt (Verletzer), kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten ...
§ 2 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Der Begriff des Arbeitnehmers richtet sich nach den Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten der ...
§ 43 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 43 VERNICHTUNG, RÜCKRUF UND ÜBERLASSUNG (1) Der Verletzte kann den Verletzer auf Vernichtung der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen rechtswidrig hergestellten, verbreiteten ...
§ 3 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 3 GELTUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt für eine aus einem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgehende Gesellschaft mit ...
§ 44 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 44 HAFTUNG DES INHABERS EINES UNTERNEHMENS Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein eingetragenes Design widerrechtlich verletzt worden, so hat der Verletzte ...
§ 4 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 4 ANWENDUNG DES RECHTS DES SITZSTAATS Vorbehaltlich des § 5 finden auf die aus einem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgehende ...
§ 45 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 45 ENTSCHÄDIGUNG Handelt der Verletzer weder vorsätzlich noch fahrlässig, so kann er zur Abwendung der Ansprüche nach den §§ 42 und 43 den Verletzten in Geld entschädigen, wenn ihm ...
§ 5 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 5 ANWENDUNG DER REGELUNGEN ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER KRAFT VEREINBARUNG ODER KRAFT GESETZES Die nachfolgenden ...
§ 46 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 46 AUSKUNFT (1) Der Verletzte kann den Verletzer auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Erzeugnisse in Anspruch nehmen. (2) In Fällen ...
§ 6 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 6 INFORMATION DER LEITUNG ZUR BILDUNG DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Das besondere Verhandlungsgremium ist auf Grund ...
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