weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 1 ZIEL DER PRÜFUNG UND ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 9 ANLAGENBEGRIFF Als Anlage im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 37 Absatz 2 Satz 3 sowie der §§ 53 und 53a des Gesetzes gilt ein ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 2 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 10 NUTZUNGSGRADERMITTLUNG (1) Zur Ermittlung des Nutzungsgrads sind zu messen: 1. die Mengen der eingesetzten Energieerzeugnisse, 2. die Mengen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 3 INHALT DER PRÜFUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 11 PFLICHTEN DES ANLAGENBETREIBERS (1) Der Betreiber einer Anlage nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes hat den Jahresnutzungsgrad der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 4 PRÜFUNGSBEREICH ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 11A GÜTERUMSCHLAG IN SEEHÄFEN (1) Seehäfen im Sinn des § 3a Absatz 1 des Gesetzes sind Häfen oder Teile von Hafengebieten mit Güterumschlag, die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 5 FORM UND ABLAUF ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 11B VERFAHREN BEI OFFENEN RÜCKFORDERUNGSANORDNUNGEN (1) Die unverzügliche Mitteilung nach § 3b Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem ...