zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 11 ZEUGNISSE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 16 ANTRAG AUF LAGERERLAUBNIS (1) Wer Energieerzeugnisse nach § 7 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes unter Steueraussetzung lagern oder Energieerzeugnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) § 12 WIEDERHOLUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 17 EINRICHTUNG DES LAGERS (1) Die Lagerstätten eines Lagers für Energieerzeugnisse müssen so beschaffen sein, dass Energieerzeugnisse verschiedener ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) ANLAGE 1 (ZU DEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 18 ERTEILUNG, ÜBERPRÜFUNG UND ERLÖSCHEN DER LAGERERLAUBNIS (1) Das Hauptzollamt erteilt schriftlich oder elektronisch die Erlaubnis. Es kann die ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PRÜFUNG ZUM ANERKANNTEN FORTBILDUNGSABSCHLUSS MIT DER BEZEICHNUNG GEPRÜFTER BERUFSSPEZIALIST FÜR DATENANALYSE ODER GEPRÜFTE BERUFSSPEZIALISTIN FÜR DATENANALYSE (DATENANALYSE-FORTBILDUNGSPRÜFUNGSVERORDNUNG - DAFPRV) ANLAGE 2 (ZU § 11) ZEUGNISINHALTE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 19 PFLICHTEN DES LAGERINHABERS, STEUERAUFSICHT (1) Der Inhaber des Lagers hat ein Belegheft zu führen. Das Hauptzollamt kann dazu Anordnungen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GLASAPPARATEBAUER UND ZUR GLASAPPARATEBAUERIN * (GLASAPPARATEBAUER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - GLASAPPAUSBV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 20 LAGERBEHANDLUNG (1) Energieerzeugnisse dürfen im Lager miteinander oder mit anderen Stoffen gemischt werden, wenn das Gemisch ein Energieerzeugnis ...