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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 671 - 680 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 50 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 50 ANSPRÜCHE AUS ANDEREN GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 12 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 12 EINBERUFUNG DES WAHLGREMIUMS (1) Auf der Grundlage der von der Leitung erhaltenen Informationen hat die oder der Vorsitzende ...
§ 51 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 51 STRAFVORSCHRIFTEN (1) Wer entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1 ein eingetragenes Design benutzt, obwohl der Rechtsinhaber nicht zugestimmt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ...
§ 13 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 13 WAHL DER MITGLIEDER DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Bei der Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums ...
§ 52 DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 52 DESIGNSTREITSACHEN (1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Designstreitsachen), sind die ...
§ 14 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 14 INFORMATION ÜBER DIE MITGLIEDER DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Die Wahl oder Bestellung der Mitglieder des besonderen ...
§ 52a DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 52A GELTENDMACHUNG DER NICHTIGKEIT Eine Partei kann sich auf die fehlende Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs nur durch Erhebung einer Widerklage auf Feststellung oder Erklärung ...
§ 15 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 15 SITZUNGEN; GESCHÄFTSORDNUNG (1) Die Leitung lädt unverzüglich nach Benennung der Mitglieder oder im Fall des § 14 Absatz ...
§ 52b DesignG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN RECHTLICHEN SCHUTZ VON DESIGN (DESIGNGESETZ - DESIGNG) § 52B WIDERKLAGE AUF FESTSTELLUNG ODER ERKLÄRUNG DER NICHTIGKEIT (1) Die Designgerichte sind für Widerklagen auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs ...
§ 16 MgFSG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI GRENZÜBERSCHREITENDEM FORMWECHSEL UND GRENZÜBERSCHREITENDER SPALTUNG (MGFSG) § 16 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN BESONDEREM VERHANDLUNGSGREMIUM UND LEITUNG (1) Das besondere Verhandlungsgremium schließt mit ...
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