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Trefferliste für 'einkommensteuer'

Dokument 61 - 70 von 337 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§§ 45 bis 47 EStDV 1955 - Einzelnorm*
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§ 34f EStG - Einzelnorm*
... Steuerpflichtigen, die erhöhte Absetzungen nach § 7b oder nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34g und 35, auf Antrag um je 600 Deutsche Mark für das zweite und jedes ...
StRSaarEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     §§ 5 bis 8 (weggefallen) Dritter Teil   (weggefallen)     §§ 9 bis 41 (weggefallen) Vierter Teil   Besitz- und Verkehrsteuern Erster Abschnitt   Einkommensteuer Erster Unterabschnitt   Änderung des Einkommensteuergesetzes     § 42 Zweiter Unterabschnitt   Übergangsvorschriften     § 43 Personenkreis ...
§ 48 EStDV 1955 - Einzelnorm*
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§ 1 EStG - Einzelnorm*
... soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. 2Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer ...
§ 49 EStDV 1955 - Einzelnorm*
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§ 50 EStDV 1955 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 50 ZUWENDUNGSBESTÄTIGUNG (1) 1Zuwendungen im Sinne der §§ 10b und 34g des Gesetzes dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der ...
§ 51 EStDV 1955 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 51 PAUSCHALE ERMITTLUNG DER GEWINNE AUS HOLZNUTZUNGEN (1) Steuerpflichtige, die für ihren Betrieb nicht zur Buchführung verpflichtet sind, den Gewinn nicht nach § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ...
§ 52 EStDV 1955 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 52 MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI BEIHILFEN AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN (1) 1Behörden und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 6 Absatz 1 bis 1e der Abgabenordnung sind als mitteilungspflichtige Stellen ...
§ 53 EStDV 1955 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 53 ANSCHAFFUNGSKOSTEN BESTIMMTER ANTEILE AN KAPITALGESELLSCHAFTEN 1Bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die vor dem 21. Juni 1948 erworben worden sind, sind als Anschaffungskosten im Sinne des ...
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