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Trefferliste für 'beamtenrechtsrahmengesetzes'
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- § 7 SVOrgSaarG - Einzelnorm



... . (2) Die Allgemeine Ortskrankenkasse für das Saarland erhält für die zu übernehmenden Beamten und Beamtenanwärter Dienstherrnfähigkeit (§ 121 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 - Bundesgesetzbl. I S. 667).(3) Absatz 1 Satz 1 gilt für die Versorgungsempfänger entsprechend. * zum Seitenanfang ...
- § 1 BEEG - Einzelnorm



... tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen, oder wer vorübergehend eine nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnimmt.Dies gilt auch für mit der nach Satz 1 berechtigten ...
- III. ZustAO Beih - Einzelnorm



... - BEIHILFE - ZUSTAO BEIH) III. 1. Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes sind für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der nach dieser Anordnung übertragenen Beihilfe die in Abschnitt I Nr. 1 genannten Stellen ...
- § 191 VwGO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 191 (1) (Änderungsvorschrift)(2) § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 54 des Beamtenstatusgesetzes bleiben unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular
...
- VIII. DelegationsAnO BEV - Einzelnorm



... Leitern der Dienststellen des Bundeseisenbahnvermögens die Befugnis, nach § 172 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes über den Widerspruch von Beamtinnen und Beamten, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, der früheren Beamtinnen und früheren ...
- ---- BVertrBMBAnO - Einzelnorm



... Für die Vertretung des Bundes in Verwaltungsverfahren gilt Nr. 1 entsprechend. § 174 des Bundesbeamtengesetzes und § 126 Abs. 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bleiben jedoch unberührt. 3. Rechtsgeschäftliche Vertretung Bei Rechtsgeschäften wird der Bund - unbeschadet besonders angeordneter Beschränkungen ...
- II. BMinUWidAnO 2002 - Einzelnorm



... § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium ...
- § 19 FinDAG - Einzelnorm



... das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel sind mit Wirkung zum 1. Mai 2002 Beamte der Bundesanstalt. § 130 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) findet entsprechend Anwendung. (2) Soweit die Versorgungslast ...
- § 1 RVKnSeemannskasseÜG - Einzelnorm



... und den mit den Aufgaben der Seemannskasse betrauten Dienstordnungsangestellten bestehen. Die §§ 128 bis 130 Abs. 1 und die §§ 131 und 133 des Beamtenrechtsrahmengesetzes sind sinngemäß anzuwenden. Für die übergetretenen Dienstordnungsangestellten gelten die Regelungen der bisherigen Dienstordnung weiter ...
- § 22 SVOrgSaarG - Einzelnorm



... , die Beamte oder Beamtenanwärter zu übernehmen haben, erhalten für die zu übernehmenden Beamten und Beamtenanwärter Dienstherrnfähigkeit (§ 121 des Beamtenrechtsrahmengesetzes).(3) Absatz 1 gilt für die Versorgungsempfänger entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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