Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'einstellung'

Dokument 61 - 70 von 1162 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 57 SektVO - Einzelnorm****
... ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN IM BEREICH DES VERKEHRS, DER TRINKWASSERVERSORGUNG UND DER ENERGIEVERSORGUNG (SEKTORENVERORDNUNG - SEKTVO) § 57 AUFHEBUNG UND EINSTELLUNG DES VERFAHRENS Ein Vergabeverfahren kann ganz oder bei Losvergabe für einzelne Lose aufgehoben werden oder im Fall eines Verhandlungsverfahrens ...
§ 315 KAGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis KAPITALANLAGEGESETZBUCH (KAGB) § 315 EINSTELLUNG DES VERTRIEBS VON AIF (1) Stellt eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft den Vertrieb von Anteilen oder Aktien eines von ihr verwalteten und nach § 316 vertriebenen AIF im Geltungsbereich dieses Gesetzes ...
§ 17 MtDFmEloAufklVDV - Einzelnorm****
... ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN TECHNISCHEN DIENST DER FERNMELDE- UND ELEKTRONISCHEN AUFKLÄRUNG DES BUNDES (MTDFMELOAUFKLVDV) § 17 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des ...
§ 211 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 211 EINSTELLUNG NACH ANZEIGE DER MASSEUNZULÄNGLICHKEIT (1) Sobald der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 verteilt hat, stellt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein. (2) Der Verwalter hat für ...
§ 212 InsO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 212 EINSTELLUNG WEGEN WEGFALLS DES ERÖFFNUNGSGRUNDS Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn gewährleistet ist, daß nach der Einstellung beim Schuldner weder Zahlungsunfähigkeit noch drohende Zahlungsunfähigkeit ...
§ 24 GntZollDVDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN NICHTTECHNISCHEN ZOLLDIENST DES BUNDES (GNTZOLLDVDV) § 24 EINSTELLUNG UND GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, 2. die nach ...
§ 15d GfwtDBwVDV - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN FEUERWEHRTECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHR (GFWTDBWVDV) § 15D EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr kann eingestellt werden ...
§ 343 LAG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN LASTENAUSGLEICH (LASTENAUSGLEICHSGESETZ - LAG) § 343 ERLÖSCHEN, EINSTELLUNG UND RÜCKFORDERUNG DER KRIEGSSCHADENRENTE (1) Ändern sich die Voraussetzungen für die Gewährung von Kriegsschadenrente nachträglich (§ 288), so verfügt das Ausgleichsamt ...
§ 8 BGleiG - Einzelnorm****
... VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 8 AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN BEI EINSTELLUNG, BERUFLICHEM AUFSTIEG UND DER VERGABE VON AUSBILDUNGSPLÄTZEN (1) Sind Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert, so hat die Dienststelle sie ...
§ 231 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 231 BESCHRÄNKTE EINSTELLUNG IN DIE KAPITALRÜCKLAGE UND IN DIE GESETZLICHE RÜCKLAGE Die Einstellung der Beträge, die aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen gewonnen werden, in die gesetzliche Rücklage und der Beträge, die aus der ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche