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§ 8 BGleiG - Einzelnorm****
... VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 8 AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN BEI EINSTELLUNG, BERUFLICHEM AUFSTIEG UND DER VERGABE VON AUSBILDUNGSPLÄTZEN (1) Sind Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert, so hat die Dienststelle sie ...
§ 383 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 383 ERÖFFNUNGS- ODER ZURÜCKWEISUNGSBESCHLUSS; EINSTELLUNG BEI GERINGER SCHULD (1) Nach Eingang der Erklärung des Beschuldigten oder Ablauf der Frist entscheidet das Gericht darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder die ...
§ 17 GtDFmEloAufklVDV - Einzelnorm****
... ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN TECHNISCHEN DIENST DER FERNMELDE- UND ELEKTRONISCHEN AUFKLÄRUNG DES BUNDES (GTDFMELOAUFKLVDV) § 17 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des ...
§ 389 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 389 EINSTELLUNG DURCH URTEIL BEI VERDACHT EINES OFFIZIALDELIKTS (1) Findet das Gericht nach verhandelter Sache, daß die für festgestellt zu erachtenden Tatsachen eine Straftat darstellen, auf die das in diesem Abschnitt vorgeschriebene ...
§ 20 BBG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESBEAMTENGESETZ (BBG) § 20 EINSTELLUNG Die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist zulässig bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen ...
§ 707 ZPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 707 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG (1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung ...
§ 18 GntDBwVVDV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN NICHTTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG (GNTDBWVVDV) § 18 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung kann eingestellt ...
§ 19 GntDLSVVDV - Einzelnorm****
... ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN NICHTTECHNISCHEN DIENST DES BUNDES IN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG (GNTDLSVVDV) § 19 EINSTELLUNG UND GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, ...
§ 20 GenTG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DER GENTECHNIK (GENTECHNIKGESETZ - GENTG) § 20 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG (1) Sind die Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs der gentechnischen Anlage, der gentechnischen Arbeit oder der Freisetzung nachträglich entfallen ...
§ 8h HtDBWVAPrV - Einzelnorm****
... DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN HÖHEREN TECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG – FACHRICHTUNG WEHRTECHNIK – (HTDBWVAPRV) § 8H EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung ...
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