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VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN NICHTTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG (GNTDBWVVDV) § 18 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung kann eingestellt ...
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ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN TECHNISCHEN DIENST DER FERNMELDE- UND ELEKTRONISCHEN AUFKLÄRUNG DES BUNDES (GTDFMELOAUFKLVDV) § 17 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des ...
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DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN TECHNISCHEN DIENST IN DER BUNDESWEHRVERWALTUNG – FACHRICHTUNG WEHRTECHNIK – (MTDBWVVDV) § 21 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung ...
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ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN TECHNISCHEN DIENST DER FERNMELDE- UND ELEKTRONISCHEN AUFKLÄRUNG DES BUNDES (MTDFMELOAUFKLVDV) § 17 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des ...
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ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN NICHTTECHNISCHEN DIENST DES BUNDES IN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN SOZIALVERSICHERUNG (GNTDLSVVDV) § 19 EINSTELLUNG UND GESUNDHEITLICHE EIGNUNG (1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer 1. erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat, ...
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VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 8 AUSWAHLENTSCHEIDUNGEN BEI EINSTELLUNG, BERUFLICHEM AUFSTIEG UND DER VERGABE VON AUSBILDUNGSPLÄTZEN (1) Sind Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert, so hat die Dienststelle sie ...