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Trefferliste für 'reisekosten'

Dokument 61 - 70 von 226 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 12 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 12  (1) Entscheidungen nach § 1 Abs. 2, 3 und § 2 Abs. 1 trifft der Bundeskanzler im Benehmen mit dem Bundesminister ...
§ 13 BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG § 13  (1) Diese Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. April 1953 ab in Kraft. (2) * zum Seitenanfang * Impressum ...
Schlußformel BRegEntschBest - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESTIMMUNGEN ÜBER AMTSWOHNUNGEN, UMZUGSKOSTENENTSCHÄDIGUNG, TAGEGELDER UND ENTSCHÄDIGUNG FÜR REISEKOSTEN DER MITGLIEDER DER BUNDESREGIERUNG SCHLUßFORMEL  Der Bundesminister der Finanzen * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Eingangsformel BfJWidVertrAnO - Einzelnorm*
... DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL  Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes ...
§ 3 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm*
... DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 3 ÜBERGANGSREGELUNG Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen anzuwenden ...
§ 4 BfJWidVertrAnO - Einzelnorm*
... DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) § 4 INKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ...
Schlussformel BfJWidVertrAnO - Einzelnorm*
... DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DES DIENSTUNFALL-, REISEKOSTEN-, UMZUGSKOSTEN- UND TRENNUNGSGELDRECHTS (BFJWIDVERTRANO) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz * zum Seitenanfang ...
§ 4 AkkStelleGebV - Einzelnorm*
... - AKKSTELLEGEBV) § 4 AUSLAGEN (1) Auslagen sind auch zu erheben für 1. die Vergütung der Beauftragten der Akkreditierungsstelle (Honorar und Reisekosten) für die Begutachtung vor Ort, die Vor-Ort-Beobachtung, die Dokumentenprüfung oder sonstige Überwachungs- und Begutachtungsleistungen einschließlich ...
§ 60 SGB 5 - Einzelnorm*
... in das Inland werden nicht übernommen. § 18 bleibt unberührt. (5) Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Reisekosten nach § 73 Absatz 1 und 3 des Neunten Buches übernommen. Zu den Reisekosten nach Satz 1 gehören bei Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches ...
§ 140f SGB 5 - Einzelnorm*
... schriftlichen Anliegen nicht gefolgt, sind ihnen auf Verlangen die Gründe dafür schriftlich mitzuteilen. (5) Die sachkundigen Personen erhalten Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz oder nach den Vorschriften des Landes über Reisekostenvergütung, Ersatz des Verdienstausfalls in entsprechender ...
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