zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 22 ZULASSUNG VON AUSNAHMEN Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Anforderungen der §§ 3 bis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 3 UMFANG DER SCHALLSCHUTZMAßNAHMEN (1) Die Schalldämmung von Umfassungsbauteilen ist so zu verbessern, daß ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 23 ZUGÄNGLICHKEIT DER NORMEN DIN-, DIN EN-Normen sowie die VDI-Richtlinien, auf die in dieser Verordnung verwiesen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 4 ZUGÄNGLICHKEIT DER NORMBLÄTTER DIN-Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Beuth ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 5 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 25 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR FEUERUNGSANLAGEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE, AUSGENOMMEN EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN (1) ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) SCHLUßFORMEL Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 26 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR EINZELRAUMFEUERUNGSANLAGEN FÜR FESTE BRENNSTOFFE (1) Einzelraumfeuerungsanlagen für ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 27 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR SCHORNSTEINFEGERARBEITEN NACH DEM 1. JANUAR 2013 An die Stelle der Bezirksschornsteinfegermeister ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES *) (VERORDNUNG ÜBER KLEINE UND MITTLERE FEUERUNGSANLAGEN - 1. BIMSCHV) § 28 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die ...