zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NETZAUSBAUBESCHLEUNIGUNGSGESETZ ÜBERTRAGUNGSNETZ (NABEG) § 22 ANHÖRUNGSVERFAHREN (1) Innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen nach § 21 beteiligt die Planfeststellungsbehörde die anderen Behörden und die Öffentlichkeit nach ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEVORRECHTIGUNG DES CARSHARING 1 (CARSHARINGGESETZ - CSGG) § 5 SONDERNUTZUNG ÖFFENTLICHEN STRAßENRAUMS (1) Unbeschadet der sonstigen straßenrechtlichen Bestimmungen zur Sondernutzung an Bundesfernstraßen kann die nach Landesrecht zuständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ZUSÄTZLICHEN AUFSICHT ÜBER BEAUFSICHTIGTE UNTERNEHMEN EINES FINANZKONGLOMERATS (FINANZKONGLOMERATE-AUFSICHTSGESETZ - FKAG) § 30 GRENZÜBERSCHREITENDE AUSKÜNFTE UND PRÜFUNGEN (1) Rechtsvorschriften, die einer Übermittlung von Daten entgegenstehen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRSGESETZ (LUFTVG) § 10B PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN BEI VORHABEN IM TRANSEUROPÄISCHEN VERKEHRSNETZ (1) Wird ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren für ein Vorhaben der Anlage durchgeführt, dessen geschätzte Gesamtkosten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STEUERBERATUNGSGESETZ (STBERG) § 164A VERWALTUNGSVERFAHREN UND FINANZGERICHTLICHES VERFAHREN (1) Die Durchführung des Verwaltungsverfahrens in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und Sechsten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ENTWICKLUNG UND FÖRDERUNG DER WINDENERGIE AUF SEE (WINDENERGIE-AUF-SEE-GESETZ - WINDSEEG) § 71 VORLÄUFIGE ANORDNUNG Ist das Planfeststellungsverfahren oder das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet, kann das Bundesamt für Seeschifffahrt und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEUGUNG VOR UND BEKÄMPFUNG VON TIERSEUCHEN (TIERGESUNDHEITSGESETZ - TIERGESG) § 18 ENTFALLEN DER ENTSCHÄDIGUNG (1) Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierhalter oder sein Vertreter im Zusammenhang mit dem die Entschädigung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER EINEN NATIONALEN ZERTIFIKATEHANDEL FÜR BRENNSTOFFEMISSIONEN (BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZ - BEHG) § 16 GEBÜHREN FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN (1) Für die Eröffnung eines Personen- oder Händlerkontos im nationalen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BEFÄHIGUNGEN DER SEELEUTE IN DER SEESCHIFFFAHRT * (SEELEUTE-BEFÄHIGUNGSVERORDNUNG - SEE-BV) § 14 AUFHEBUNG DER ANERKENNUNG ALS BERUFSEINGANGSPRÜFUNGEN Liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder dem Bundesamt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER KREISLAUFWIRTSCHAFT UND SICHERUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHEN BEWIRTSCHAFTUNG VON ABFÄLLEN (KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ - KRWG) § 12 QUALITÄTSSICHERUNG IM BEREICH DER BIOABFÄLLE UND KLÄRSCHLÄMME (1) Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft ...