zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 225 EINNAHME DES RICHTERLICHEN AUGENSCHEINS DURCH BEAUFTRAGTE ODER ERSUCHTE RICHTER Ist zur Vorbereitung der Hauptverhandlung noch ein richterlicher Augenschein einzunehmen, so sind die Vorschriften des § 224 anzuwenden. * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 7 BEIORDNUNG EINES RECHTSANWALTS (1) Das Gericht hat dem Betroffenen zur Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren und für die Dauer der Therapieunterbringung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 225A ZUSTÄNDIGKEITSÄNDERUNG VOR DER HAUPTVERHANDLUNG (1) Hält ein Gericht vor Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung für begründet, so legt es die Akten durch Vermittlung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 8 ANHÖRUNG DES BETROFFENEN UND DER SONSTIGEN BETEILIGTEN (1) Das Gericht hat die Beteiligten anzuhören. (2) Der Betroffene ist vor einer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 226 UNUNTERBROCHENE GEGENWART (1) Die Hauptverhandlung erfolgt in ununterbrochener Gegenwart der zur Urteilsfindung berufenen Personen sowie der Staatsanwaltschaft und eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. (2) Der Strafrichter ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 9 EINHOLUNG VON GUTACHTEN (1) Vor einer Therapieunterbringung hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung von zwei Gutachten stattzufinden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 227 MEHRERE STAATSANWÄLTE UND VERTEIDIGER Es können mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft und mehrere Verteidiger in der Hauptverhandlung mitwirken und ihre Verrichtungen unter sich teilen. * zum Seitenanfang * Impressum * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 10 ENTSCHEIDUNG; BESCHLUSSFORMEL (1) Das Gericht entscheidet über den Antrag in der Hauptsache erst nach Eintritt der Rechtskraft der in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 228 AUSSETZUNG UND UNTERBRECHUNG (1) Über die Aussetzung einer Hauptverhandlung oder deren Unterbrechung nach § 229 Abs. 2 entscheidet das Gericht. Kürzere Unterbrechungen ordnet der Vorsitzende an. (2) Eine Verhinderung des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR THERAPIERUNG UND UNTERBRINGUNG PSYCHISCH GESTÖRTER GEWALTTÄTER (THERAPIEUNTERBRINGUNGSGESETZ - THUG) § 11 ZUFÜHRUNG UND VOLLZUG DER THERAPIEUNTERBRINGUNG; RUHEN DER FÜHRUNGSAUFSICHT (1) Die Zuführung des Betroffenen in die Einrichtung nach ...