Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 721 - 730 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 15 BtMG - Einzelnorm*
... die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann Sicherungsmaßnahmen anordnen, soweit es nach Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs, dem Gefährdungsgrad oder ...
§ 3 DiGAV - Einzelnorm*
... 2, durch die CE-Konformitätskennzeichnung des Medizinproduktes grundsätzlich als erbracht. (2) Aus begründetem Anlass darf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusätzliche Prüfungen vornehmen. Hierzu kann es von dem Hersteller der digitalen Gesundheitsanwendung die Vorlage der erforderlichen ...
§ 64k SGB 12 - Einzelnorm*
... Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des § 64j Anspruch auf erforderliche ergänzende Unterstützungsleistungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 78a Absatz 5 Satz 6 des Elften Buches festgelegt hat, durch nach dem Recht des Elften Buches zugelassene ambulante ...
§ 3 MPAV - Einzelnorm*
... bestimmt sind, soweit sie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig sind, oder 3. die in Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführt sind,dürfen berufs- und gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur ...
§ 16 BtMG - Einzelnorm*
... Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, in den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 3 die zuständige Behörde des Landes, kann den Eigentümer auffordern, die Betäubungsmittel ...
§ 6 PharmKfmAusbV 2012 - Einzelnorm*
... 90 Minuten. (5) Für den Prüfungsbereich Warensortiment bestehen folgende Vorgaben: 1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) Stoffe, Drogen, Arzneimittel, Chemikalien und Gefahrstoffe, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren unterscheiden und kennzeichnen sowie Vorschriften für die Lagerung ...
§ 4 DiGAV - Einzelnorm*
... 2024 müssen digitale Gesundheitsanwendungen, abweichend von den Anforderungen an den Datenschutz nach Absatz 6, die von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 139e Absatz 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Prüfkriterien für die von digitalen Gesundheitsanwendungen ...
§ 64e SGB 5 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 64E MODELLVORHABEN ZUR UMFASSENDEN DIAGNOSTIK UND THERAPIEFINDUNG MITTELS GENOMSEQUENZIERUNG BEI SELTENEN UND ...
§ 103 AMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 103  (1) Für Arzneimittel, die nach § 19a oder nach § 19d in Verbindung mit § 19a des Arzneimittelgesetzes 1961 am 1. Januar 1978 zugelassen sind oder für die am 1. Januar 1978 eine ...
Anlage 4 MariMedV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MARITIME MEDIZINISCHE ANFORDERUNGEN AUF KAUFFAHRTEISCHIFFEN * (MARITIME-MEDIZIN-VERORDNUNG - MARIMEDV) ANLAGE 4 (ZU § 16 ABSATZ 1 NUMMER 1 UND § 18 ABSATZ 1) INHALTE DER MEDIZINISCHEN WIEDERHOLUNGSLEHRGÄNGE (Fundstelle: BGBl. I 2014, 1422 ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 next

neue Volltext-Suche