zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 235 WIEDEREINSETZUNG IN DEN VORIGEN STAND BEI VERHANDLUNG OHNE DEN ANGEKLAGTEN Hat die Hauptverhandlung gemäß § 232 ohne den Angeklagten stattgefunden, so kann er gegen das Urteil binnen einer Woche nach seiner Zustellung die ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON UNFALLFÜRSORGE FÜR HAUPTAMTLICHE ANGEHÖRIGE UND HELFER DER BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK BEI LEISTUNG TECHNISCHER HILFE IM AUSLAND (THW-AUSLANDSUNFALLFÜRSORGEVERORDNUNG - THW-AUSLUFV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 3 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 236 ANORDNUNG DES PERSÖNLICHEN ERSCHEINENS DES ANGEKLAGTEN Das Gericht ist stets befugt, das persönliche Erscheinen des Angeklagten anzuordnen und durch einen Vorführungsbefehl oder Haftbefehl zu erzwingen. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON UNFALLFÜRSORGE FÜR HAUPTAMTLICHE ANGEHÖRIGE UND HELFER DER BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK BEI LEISTUNG TECHNISCHER HILFE IM AUSLAND (THW-AUSLANDSUNFALLFÜRSORGEVERORDNUNG - THW-AUSLUFV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 237 VERBINDUNG MEHRERER STRAFSACHEN Das Gericht kann im Falle eines Zusammenhangs zwischen mehreren bei ihm anhängigen Strafsachen ihre Verbindung zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung anordnen, auch wenn dieser Zusammenhang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON UNFALLFÜRSORGE FÜR HAUPTAMTLICHE ANGEHÖRIGE UND HELFER DER BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK BEI LEISTUNG TECHNISCHER HILFE IM AUSLAND (THW-AUSLANDSUNFALLFÜRSORGEVERORDNUNG - THW-AUSLUFV) § 2 ERKRANKUNGEN UND UNFÄLLE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 238 VERHANDLUNGSLEITUNG (1) Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme des Beweises erfolgt durch den Vorsitzenden. (2) Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden von ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON UNFALLFÜRSORGE FÜR HAUPTAMTLICHE ANGEHÖRIGE UND HELFER DER BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK BEI LEISTUNG TECHNISCHER HILFE IM AUSLAND (THW-AUSLANDSUNFALLFÜRSORGEVERORDNUNG - THW-AUSLUFV) § 3 AUSSCHLUß DER UNFALLFÜRSORGE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 239 KREUZVERHÖR (1) Die Vernehmung der von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten benannten Zeugen und Sachverständigen ist der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger auf deren übereinstimmenden Antrag von dem Vorsitzenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON UNFALLFÜRSORGE FÜR HAUPTAMTLICHE ANGEHÖRIGE UND HELFER DER BUNDESANSTALT TECHNISCHES HILFSWERK BEI LEISTUNG TECHNISCHER HILFE IM AUSLAND (THW-AUSLANDSUNFALLFÜRSORGEVERORDNUNG - THW-AUSLUFV) § 4 ANRECHNUNG ANDERER LEISTUNGEN ...