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Trefferliste für 'energie'
Dokument 751 - 760 von 1881 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 5 HotelMeistPrV - Einzelnorm



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, 3. Waren sachgerecht lagern, 4. Gebrauchsgüter sachgerecht für den Arbeitseinsatz vorbereiten und pflegen, 5. Produktpflege gewährleisten, Energie wirtschaftlich einsetzen, 6. Einrichtungen und betriebliche Anlagen pflegen, 7. Erforderliche Investitionen begründen und deren Instandhaltung veranlassen ...
- Anlage DachAusbV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DACHDECKER UND ZUR DACHDECKERIN* (DACHDECKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - DACHAUSBV) ANLAGE (ZU § 3 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DACHDECKER UND ZUR DACHDECKERIN (Fundstelle: BGBl. I 2016, 999
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- § 10 EnStatG - Einzelnorm



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1 bis 4: a) die Leitungen der Unternehmen, Betriebe oder sonstigen Einrichtungen, die Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung betreiben, andere mit Energie versorgen, einen anderen Energieversorger mit Elektrizität beliefern oder ein Netz für die allgemeine Versorgung betreiben, b) die Leitungen der ...
- § 13 EnStatG - Einzelnorm



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des Fortschrittsberichts nach der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16 ...
- Art 2 INTERSPUTNIKG - Einzelnorm



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" UND ZU DEM PROTOKOLL VOM 30. NOVEMBER 1996 ÜBER DIE EINBRINGUNG VON KORREKTUREN IN DIESES ABKOMMEN ART 2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das Abkommen in der durch das Protokoll geänderten Fassung als Neufassung bekanntmachen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Anlage 1 VwFAngAusbV 1999 - Einzelnorm



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erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche ...
- § 8a WPO - Einzelnorm



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Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen. Die Leistungsnachweise sind der Prüfungsstelle vorzulegen. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Anerkennung zuständige Stelle. In der Rechtsverordnung kann es ferner 1. ...
- § 9 WPO - Einzelnorm



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Prüfung zugelassen werden, wenn sie eine Tätigkeit nach Absatz 1 von wenigstens sechs Monaten nachweisen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, einzelne Prüfungsgebiete von der Regelung des Satzes 1 auszunehmen ...
- § 13b WPO - Einzelnorm



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in verkürzter Form entfällt die schriftliche und mündliche Prüfung in dem entsprechenden Prüfungsgebiet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit ...
- § 14 WPO - Einzelnorm



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(WIRTSCHAFTSPRÜFERORDNUNG - WPO) § 14 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZU EINZELHEITEN DES PRÜFUNGSVERFAHRENS Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt durch Rechtsverordnung 1. die Einrichtung der Prüfungskommission, der Aufgabenkommission und der Widerspruchskommission, in denen jeweils eine ...
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