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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
Dokument 771 - 780 von 1128 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 6 FSBeitrV - Einzelnorm



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). Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar des dem Beitragsjahr folgenden Jahres, frühestens jedoch mit Kenntnis der Bundesnetzagentur von beitragsrelevanten Sachverhalten oder einer Mitteilung nach § 2 Abs. 6. Wird vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung ...
- § 23 ArbSchG - Einzelnorm



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Schwarzarbeit zuständigen Behörden, den Trägern der Sozialhilfe, den in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannten Behörden, den Finanzbehörden und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zusammen. (4) Die zuständigen obersten Landesbehörden haben über die Überwachungstätigkeit ...
- KapResV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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39 Durchsetzung von Vertragsstrafen § 40 Rückgabe der Sicherheiten § 41 Mitwirkungspflicht der Verteilernetzbetreiber Teil 7 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 42 Festlegungen § 43 Betriebsuntersagung Teil 8 Schlussbestimmungen § 44 Auskunftsanspruch § 45 Löschung von Daten ...
- § 4 NetzResV - Einzelnorm



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VON ANLAGEN IN DER NETZRESERVE (NETZRESERVEVERORDNUNG - NETZRESV) § 4 VERFAHREN, MÖGLICHKEIT ZUR INTERESSENBEKUNDUNG (1) Im Fall eines von der Bundesnetzagentur nach § 3 bestätigten zusätzlichen Bedarfs an Erzeugungskapazität für die Netzreserve veröffentlicht der jeweils betroffene Übertragungsnetzbetreiber ...
- § 5 NetzResV - Einzelnorm



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von Anlagen erfolgt durch den Übertragungsnetzbetreiber, in dessen Regelzone die betreffende Anlage angeschlossen ist, nach Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Der Übertragungsnetzbetreiber im Sinne von Satz 1 ist auch berechtigt, Verträge mit den Betreibern geeigneter Anlagen im europäischen Energiebinnenmarkt ...
- § 9 NetzResV - Einzelnorm



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) Die durch die Verpflichtung des Anlagenbetreibers nach Absatz 2 und 3 entstehenden Kosten der Übertragungsnetzbetreiber werden durch Festlegung der Bundesnetzagentur zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 11 Absatz 2 Satz 4 und § 32 Absatz 1 Nummer 4 der Anreizregulierungsverordnung ...
- KDAV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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§ 5 Anschriftenbasiertes Ersuchen § 6 Abfrage der Daten § 7 Datenübermittlung durch den Verpflichteten § 8 Datenübermittlung durch die Bundesnetzagentur § 9 Sicherheitsanforderungen § 10 Evaluierung § 11 Inkrafttreten Schlussformel * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
- § 6 KVBG - Einzelnorm



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* (KOHLEVERSTROMUNGSBEENDIGUNGSGESETZ - KVBG) § 6 ERMITTLUNG DES AUSSCHREIBUNGSVOLUMENS UND DES UMFANGS DER GESETZLICHEN REDUZIERUNG (1) Die Bundesnetzagentur ermittelt nach Absatz 2 ausschließlich im öffentlichen Interesse für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen und für jeden Anordnungstermin ...
- § 4 BMDVTKBGebV - Einzelnorm



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nicht bereits nach § 8 Absatz 1 und 2 des Bundesgebührengesetzes Gebührenfreiheit besteht, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur von der Zahlung von Gebühren befreit, wenn sie die individuell zurechenbare öffentliche Leistung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen ...
- § 9 KVBG - Einzelnorm



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Stilllegungszeitpunkt, spätestens 30 Monate nach dieser Anzeige, endgültig stillzulegen (verbindliche Stilllegungsanzeige) oder 2. gegenüber der Bundesnetzagentur erklären, dass er sich verpflichtet, in der Steinkohleanlage ab dem angezeigten Zeitpunkt, spätestens 30 Monate nach dieser Anzeige, keine ...
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