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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 771 - 780 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 247a StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 247A ANORDNUNG EINER AUDIOVISUELLEN VERNEHMUNG VON ZEUGEN (1) Besteht die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen, wenn er in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden vernommen wird ...
§ 8 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 8 ZUSAMMENARBEIT (1) Die Werkstatt, ihr Betriebs- oder Personalrat oder ihre sonstige Mitarbeitervertretung, die Schwerbehindertenvertretung, die Vertretung der Teilnehmer an Maßnahmen im Eingangsverfahren und ...
§ 248 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 248 ENTLASSUNG DER ZEUGEN UND SACHVERSTÄNDIGEN Die vernommenen Zeugen und Sachverständigen dürfen sich nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Vorsitzenden von der Gerichtsstelle entfernen. Die Staatsanwaltschaft und der ...
§ 9 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 9 WERKSTATTVERSAMMLUNG Der Werkstattrat führt mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der Werkstattbeschäftigten durch. Die in der Werkstatt für Versammlungen der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften ...
§ 249 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 249 FÜHRUNG DES URKUNDENBEWEISES DURCH VERLESUNG; SELBSTLESEVERFAHREN (1) Urkunden sind zum Zweck der Beweiserhebung über ihren Inhalt in der Hauptverhandlung zu verlesen. Elektronische Dokumente sind Urkunden, soweit sie verlesbar ...
§ 10 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 10 WAHLBERECHTIGUNG Wahlberechtigt sind alle Werkstattbeschäftigten, soweit sie keine Arbeitnehmer sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 250 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 250 GRUNDSATZ DER PERSÖNLICHEN VERNEHMUNG Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere ...
§ 11 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 11 WÄHLBARKEIT Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens sechs Monaten in der Werkstatt beschäftigt sind. Zeiten des Eingangsverfahrens und der Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ...
§ 251 StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 251 URKUNDENBEWEIS DURCH VERLESUNG VON PROTOKOLLEN (1) Die Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten kann durch die Verlesung eines Protokolls über eine Vernehmung oder einer Urkunde, die eine von ihm ...
§ 12 WMVO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 12 ZEITPUNKT DER WAHLEN ZUM WERKSTATTRAT (1) Die regelmäßigen Wahlen zum Werkstattrat finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt, erstmals im Jahre 2001. Außerhalb dieser Zeit finden ...
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