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Trefferliste für 'bundesnetzagentur'
Dokument 781 - 790 von 1128 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 5 BMDVTKBGebV - Einzelnorm



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TÄTIGKEITEN (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG TELEKOMMUNIKATION - BMDVTKBGEBV) § 5 ZEITGEBÜHR Für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten der Bundesnetzagentur, des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ...
- § 12 KVBG - Einzelnorm



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der Kohleverfeuerung vor und erklärt sein Einverständnis, dass seine Angaben zu der angestrebten Nutzung im Fall eines Zuschlags nach § 21 durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. (2) Nicht teilnahmeberechtigt nach Absatz 1 sind Steinkohleanlagen, 1. die nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 eine ...
- Anlage BMDVTKBGebV - Einzelnorm



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und 5 TKG oder § 202 TKG zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufgrund des TKG ergangener Verpflichtungen, Vorschriften der TNV und der von der Bundesnetzagentur erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern, jeweils soweit vom Verantwortlichen zu vertreten nach Zeitaufwand 1.2 Zuteilung ...
- § 22 KVBG - Einzelnorm



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* (KOHLEVERSTROMUNGSBEENDIGUNGSGESETZ - KVBG) § 22 UNTERRICHTUNG DER FÜR DEN VOLLZUG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN Die Bundesnetzagentur unterrichtet die für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständige Behörde sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ...
- § 23 KVBG - Einzelnorm



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, der einen Zuschlag nach § 21 erhält, hat ab Bestandskraft des Zuschlags einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesnetzagentur, auf Zahlung des Steinkohlezuschlags, wobei dieser fällig wird, wenn das Verbot der Kohleverfeuerung für die jeweilige Steinkohleanlage ...
- § 24 KVBG - Einzelnorm



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REDUZIERUNG UND ZUR BEENDIGUNG DER KOHLEVERSTROMUNG* (KOHLEVERSTROMUNGSBEENDIGUNGSGESETZ - KVBG) § 24 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER ZUSCHLÄGE Die Bundesnetzagentur gibt das Ergebnis der Ausschreibung mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite bekannt: 1. dem Gebotstermin der Ausschreibung, für ...
- SysStabV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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§ 17 Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse § 18 Frist zur Nachrüstung § 19 Qualitätskontrolle § 20 Information der Bundesnetzagentur § 21 Anteilige Kostenübernahme § 22 Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen ...
- § 65 KVBG - Einzelnorm



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über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesnetzagentur. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 42a GasNZV - Einzelnorm



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Marktgebietsverantwortlichen, Messstellenbetreibern, Messdienstleistern und Netznutzern erfolgt elektronisch. Für den Datenaustausch ist das von der Bundesnetzagentur vorgegebene, bundesweit einheitliche Format zu verwenden. Die Marktbeteiligten stellen sicher, dass für den Datenaustausch einheitliche ...
- § 6 BBetreibZulV - Einzelnorm



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2016 DES WELTPOSTVEREINS (BENANNTE BETREIBER-ZULASSUNGSVERORDNUNG) § 6 RECHTSMITTEL Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur nach dieser Rechtsverordnung haben keine aufschiebende Wirkung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * ...
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