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Trefferliste für 'frauen'

Dokument 71 - 80 von 659 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 BrKrFrühErkV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER ANWENDUNG VON RÖNTGENSTRAHLUNG ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS BEI FRAUEN 1 (BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNGS-VERORDNUNG - BRKRFRÜHERKV) § 1 ZULÄSSIGKEIT VON UNTERSUCHUNGEN ZUR FRÜHERKENNUNG VON BRUSTKREBS (1) Röntgenuntersuchungen ...
Eingangsformel BzKJBGebV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DER BUNDESZENTRALE FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIENSCHUTZ (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BUNDESZENTRALE FÜR KINDER- UND ...
Inhaltsübersicht BGleiG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §  1 Ziele des Gesetzes §  2 Geltungsbereich §  3 Begriffsbestimmungen ...
§ 9 HebG - Einzelnorm*
... , den sozialen, biographischen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu betreuenden Frauen und Familien. Sie unterstützt deren Selbständigkeit und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung. (3) Das Hebammenstudium soll dazu befähigen, 1. hochkomplexe ...
§ 2 BGleiG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 2 GELTUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen nach § 3 Nummer 5. (2) Juristische Personen ...
I. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm*
... UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND I. ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I ...
II. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm*
... UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND II.  Die Anordnung findet Anwendung auf alle Widersprüche, die seit dem 1. April 2003 eingelegt worden sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 5 HilfetelefonG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINRICHTUNG UND ZUM BETRIEB EINES BUNDESWEITEN HILFETELEFONS „GEWALT GEGEN FRAUEN“ (HILFETELEFONGESETZ - HILFETELEFONG) § 5 ANFORDERUNGEN AN DIE ERREICHBARKEIT (1) Das Hilfetelefon ist 24 Stunden täglich unter einer entgeltfreien ...
III. BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003 - Einzelnorm*
... UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND III. VERTRETUNG BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn ...
§ 6 HilfetelefonG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINRICHTUNG UND ZUM BETRIEB EINES BUNDESWEITEN HILFETELEFONS „GEWALT GEGEN FRAUEN“ (HILFETELEFONGESETZ - HILFETELEFONG) § 6 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben stellt sicher, dass ...
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