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- § 22 EuWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EUROPAWAHLORDNUNG (EUWO) § 22 BERICHTIGUNG DES WÄHLERVERZEICHNISSES (1) Nach Beginn der Einsichtsfrist ist die Eintragung oder Streichung von Personen sowie die Vornahme sonstiger Änderungen im Wählerverzeichnis nur noch auf rechtzeitigen Einspruch zulässig
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- § 31 WaffRG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS NATIONALE WAFFENREGISTER (WAFFENREGISTERGESETZ - WAFFRG) § 31 MITTEILUNGSPFLICHT IM ZUSAMMENHANG MIT DER BERICHTIGUNG ODER LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN ODER DER EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG Die Pflicht des Verantwortlichen zur Unterrichtung der betroffenen Person ...
- § 75 BDSG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (BDSG) § 75 BERICHTIGUNG UND LÖSCHUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SOWIE EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG (1) Der Verantwortliche hat personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Der Verantwortliche hat personenbezogene
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- § 32f AO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 32F RECHT AUF BERICHTIGUNG UND LÖSCHUNG, WIDERSPRUCHSRECHT (1) Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person bestritten und lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Daten feststellen,
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- § 23 BWO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWAHLORDNUNG (BWO) § 23 BERICHTIGUNG DES WÄHLERVERZEICHNISSES (1) Nach Beginn der Einsichtsfrist ist die Eintragung oder Streichung von Personen sowie die Vornahme sonstiger Änderungen im Wählerverzeichnis nur noch auf rechtzeitigen Einspruch zulässig
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- § 184 StVollzG - Einzelnorm



... ÜBER DEN VOLLZUG DER FREIHEITSSTRAFE UND DER FREIHEITSENTZIEHENDEN MAßREGELN DER BESSERUNG UND SICHERUNG (STRAFVOLLZUGSGESETZ - STVOLLZG) § 184 BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG (1) Die in Dateisystemen gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens zwei Jahre nach der ...
- § 177 AO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 177 BERICHTIGUNG VON MATERIELLEN FEHLERN (1) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und zuungunsten des
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- § 12 BMG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESMELDEGESETZ (BMG) § 12 RECHT AUF BERICHTIGUNG Hat die Meldebehörde die Daten auf Antrag der betroffenen Person nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2016/679 berichtigt oder vervollständigt, so gilt § 6 Absatz 1 Satz 2 entsprechend. Für die Dauer
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- § 3 VWDG-DV - Einzelnorm



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES VISA-WARNDATEIGESETZES (VWDG-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - VWDG-DV) § 3 BERICHTIGUNG EINES DATENSATZES (1) Das Bundesverwaltungsamt hat unabhängig von der Verantwortung der öffentlichen Stellen nach § 5 Absatz 1 des Visa-Warndateigesetzes ...
- § 97 ZFdG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZOLLKRIMINALAMT UND DIE ZOLLFAHNDUNGSÄMTER (ZOLLFAHNDUNGSDIENSTGESETZ - ZFDG) § 97 BERICHTIGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN, EINSCHRÄNKUNG DER VERARBEITUNG IN AKTEN, VERNICHTUNG VON AKTEN (1) Stellen die Behörden des Zollfahndungsdienstes
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