, umso höher die Genauigkeit.



... - und Sozialunion vom 25. Juni 1990 (BGBl. II S. 518) wird umbenannt in "Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet" und wie folgt geändert: 1. § 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:"Über den Warenwert zwischen dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages ...



... GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 3 ALTVERBINDLICHKEITEN (1) Altverbindlichkeiten sind die Verpflichtungen der in § 2 Abs. 1 bezeichneten ...



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... EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 58 WEITERE ANWENDUNG VON RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE VOR HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET GEGOLTEN HABEN (1) Die Vorschriften über Sonderabschreibungen nach § 3 Absatz 1 des Steueränderungsgesetzes vom 6. März ...



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... GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 1 ZWECK DER ALTSCHULDENHILFEN Den in diesem Gesetz bezeichneten Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern ...



... GESETZ ÜBER ALTSCHULDENHILFEN FÜR KOMMUNALE WOHNUNGSUNTERNEHMEN, WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTEN UND PRIVATE VERMIETER IN DEM IN ARTIKEL 3 DES EINIGUNGSVERTRAGES GENANNTEN GEBIET (ALTSCHULDENHILFE-GESETZ) § 2 ANTRAGBERECHTIGTE (1) Antragberechtigte sind: 1. Kommunale Wohnungsunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ...