zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EINZIEHUNG DER NACH DEM BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ GELEISTETEN DARLEHEN (DARLEHENSVERORDNUNG - DARLEHENSV) § 12 MITTEILUNGSPFLICHTEN (1) Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, 1. jede Änderung der Wohnanschrift und des Familiennamens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 56 PFLICHTEN DES ERLAUBNISINHABERS, STEUERAUFSICHT (1) Die Lagerstätte für steuerfreie Energieerzeugnisse ist möglichst in einem besonderen Raum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EINZIEHUNG DER NACH DEM BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ GELEISTETEN DARLEHEN (DARLEHENSVERORDNUNG - DARLEHENSV) § 13 AUFTEILUNG DER EINGEZOGENEN BETRÄGE (1) Das Bundesverwaltungsamt hat den Ländern nach Ablauf eines Kalenderjahres ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 57 BEZUG UND ABGABE VON STEUERFREIEN ENERGIEERZEUGNISSEN (1) Werden steuerfreie Energieerzeugnisse aus einem Steuerlager an einen Erlaubnisinhaber ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE EINZIEHUNG DER NACH DEM BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ GELEISTETEN DARLEHEN (DARLEHENSVERORDNUNG - DARLEHENSV) § 14 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Absatz 1 Nummer 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 58 VERWENDUNG ZU ANDEREN ZWECKEN (1) Die Verwendung von Schmierstoffen zur Herstellung von Zweitaktergemischen ist keine Verwendung im Sinne des ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE UND DER BEITRAGSZUSCHÜSSE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2012 ---- Auf Grund des § 33 Absatz 1 und der §§ 68, 114 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 33 Absatz 1 und § 68 zuletzt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 59 EIGENVERBRAUCH Teile des Herstellungs-, Gasgewinnungs- oder sonstigen Betriebs, in denen nach § 26 des Gesetzes Energieerzeugnisse steuerfrei ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE UND DER BEITRAGSZUSCHÜSSE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2012 SCHLUSSFORMEL Bundesministerium für Arbeit und Soziales * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ENERGIESTEUERGESETZES (ENERGIESTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - ENERGIESTV) § 60 SCHIFF- UND LUFTFAHRT (1) Als Schifffahrt im Sinn des § 27 Absatz 1 des Gesetzes gelten nicht 1. die stationäre Nutzung eines Wasserfahrzeugs ...