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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 811 - 820 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 40 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 40 GENEHMIGUNGSVERFAHREN ZUR AKTUALISIERUNG VON SOFTWARE IN MESSGERÄTEN (1) Antragsbefugt sind ...
Anlage 6b GärtnAusbV - Einzelnorm*
... lfd. Nr. 3.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge, lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate, lfd. Nr. 5 Kultur und Verwendung von Pflanzen zu vermitteln. 2) In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß ...
§ 41 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 41 KONFORMITÄTSBEWERTUNG DER AKTUALISIERTEN SOFTWARE Die Konformitätsbewertung der aktualisierten ...
§ 42 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 42 ANTRAG UND ANERKENNUNG (1) Prüfstellen können staatlich anerkannt werden für 1. die Eichung ...
Anlage 7b GärtnAusbV - Einzelnorm*
... lfd. Nr. 3.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge, lfd. Nr. 4 Böden, Erden und Substrate, lfd. Nr. 5 Kultur und Verwendung von Pflanzen zu vermitteln. 2) In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß ...
§ 43 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 43 ANFORDERUNGEN AN DIE PRÜFSTELLE (1) Der Träger der Prüfstelle muss rechtsfähig, die Prüfstelle ...
§ 44 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 44 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG DER PRÜFSTELLE (1) Die Haftpflichtversicherung, die die Prüfstelle ...
§ 45 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 45 LEITUNG UND STELLVERTRETENDE LEITUNG Die Leitung oder stellvertretende Leitung einer Prüfstelle ...
Eingangsformel TSEAMV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM VERBOT DER VERWENDUNG BESTIMMTER STOFFE ZUR VERMEIDUNG DES RISIKOS DER ÜBERTRAGUNG TRANSMISSIBLER SPONGIFORMER ENZEPHALOPATHIEN DURCH ARZNEIMITTEL (ARZNEIMITTEL-TSE-VERORDNUNG) EINGANGSFORMEL  Es verordnen - das Bundesministerium für Gesundheit ...
§ 46 MessEV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 46 ANTRAG (1) Wer als Leiterin oder Leiter oder stellvertretende Leiterin oder stellvertretender ...
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