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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 841 - 850 von 901 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 3 AMVerkRÄndV 3 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DRITTE VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON ARZNEIMITTELN FÜR DEN VERKEHR AUßERHALB DER APOTHEKEN UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DEN AUSSCHLUß VON ARZNEIMITTELN VOM VERKEHR AUßERHALB DER APOTHEKEN ART 3 GEMEINSAME NEUFASSUNG ...
§ 9 MedFAngAusbV - Einzelnorm*
... kann. Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete zugrunde zu legen: a) Qualitätssicherung, b) Zeitmanagement, c) Schutz vor Infektionskrankheiten, d) Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Heil- und Hilfsmittel, e) Patientenbetreuung und -beratung, f) Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, g) Laborarbeiten ...
§ 40 MPDG - Einzelnorm*
... BETREFFEND MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - MPDG) § 40 ZUGANG DER ETHIK-KOMMISSION ZU MITTEILUNGEN Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ermöglicht der nach § 33 Absatz 1 zuständigen Ethik-Kommission in geeigneter Form den unverzüglichen Zugang zu der Mitteilung ...
§ 11a TFG - Einzelnorm*
... und abgeben, gelten die Vorschriften des § 3 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 4 und § 20 Abs. 2 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung sowie § 16 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Art 5 AMVerkRÄndV 3 - Einzelnorm*
... VON ARZNEIMITTELN VOM VERKEHR AUßERHALB DER APOTHEKEN ART 5 INKRAFTTRETEN (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Arzneimittel, die durch diese Verordnung apothekenpflichtig werden, bleiben noch bis zum zweiten Jahrestag des Inkrafttretens für den Verkehr außerhalb der Apotheken ...
§ 21 MedCanG - Einzelnorm*
... Zwecken ist durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch unbefugte Personen zu schützen. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann im Einzelfall Maßnahmen zur Sicherung vor dem Zugriff durch unbefugte Personen gegenüber befugten Teilnehmerinnen und ...
§ 12 TAMG - Einzelnorm*
... 12 ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN AN DIE PRODUKTDATENBANK; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die zuständige Bundesoberbehörde übermittelt der Europäischen Arzneimittel-Agentur die für die Datenbank der Union für Tierarzneimittel (Produktdatenbank) notwendigen Informationen. Die für die Durchführung dieses ...
§ 2a ApBetrO - Einzelnorm*
... müssen die betrieblichen Abläufe festgelegt und dokumentiert werden. Das Qualitätsmanagementsystem muss insbesondere gewährleisten, dass die Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden und dass Verwechslungen vermieden werden sowie eine ausreichende ...
§ 9 SaRegG - Einzelnorm*
... BEI PERSONENBEZOGENEN DATEN (1) Es dürfen 1. die Entnahmeeinrichtungen, die Einrichtungen der medizinischen Versorgung und 2. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduktedie nach § 2 Absatz 2 Satz 1 und § 2 Absatz 3 Satz 1, § 5 Absatz 2 bis 4 oder § 7 Absatz 4 Satz 1 und 3 erhobenen personenbezogenen ...
§ 33 DiGAV - Einzelnorm*
... , 1. dem die öffentliche Leistung individuell zurechenbar ist, 2. der die Gebührenschuld eines anderen durch eine gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat oder 3. der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes ...
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