zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTELN BEI DER HERSTELLUNG VON LEBENSMITTELN (EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTELVERORDNUNG - ELMV) ANLAGE 4 (ZU § 4 ABSATZ 1) REINHEITSKRITERIEN FÜR EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTEL (Fundstelle: BGBl. I 2018, 372 bzgl ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 2 AUSNAHMEN VOM VERBOT (1) Von dem Verbot nach § 1 Abs. 1 ausgenommen sind die in den §§ 3 bis 7 genannten zulässigen Preisklauseln. Satz ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTELN BEI DER HERSTELLUNG VON LEBENSMITTELN (EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTELVERORDNUNG - ELMV) ANLAGE 5 (ZU § 4 ABSATZ 2) SPEZIFISCHE REINHEITSKRITERIEN FÜR DIE IN ANLAGE 2 BIS 3 AUFGEFÜHRTEN EXTRAKTIONSLÖSUNGSMITTEL ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 3 LANGFRISTIGE VERTRÄGE (1) Preisklauseln in Verträgen 1. über wiederkehrende Zahlungen, die zu erbringen sind a) auf Lebenszeit des Gläubigers ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 4 ERBBAURECHTSVERTRÄGE Zulässig sind Preisklauseln in Erbbaurechtsbestellungsverträgen und Erbbauzinsreallasten mit einer Laufzeit von mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 5 GELD- UND KAPITALVERKEHR Zulässig sind Preisklauseln im Geld- und Kapitalverkehr, einschließlich der Finanzinstrumente im Sinne des § ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 6 VERTRÄGE MIT GEBIETSFREMDEN Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 7 VERTRÄGE ZUR DECKUNG DES BEDARFS DER STREITKRÄFTE Zulässig sind Preisklauseln bei Verträgen, die der Deckung des Bedarfs der Streitkräfte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 8 UNWIRKSAMKEIT DER PREISKLAUSEL Die Unwirksamkeit der Preisklausel tritt zum Zeitpunkt des rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON PREISKLAUSELN BEI DER BESTIMMUNG VON GELDSCHULDEN (PREISKLAUSELGESETZ) § 9 ÜBERGANGSVORSCHRIFT (1) Nach § 2 des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes in der bis zum 13. September 2007 geltenden Fassung erteilte Genehmigungen ...