zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 5 PRÜFUNG DER FACHTHEORETISCHEN KENNTNISSE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 9 VERTEILUNG DER AUF DAS INLAND ENTFALLENDEN SITZE DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Die Wahl oder Bestellung der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 6 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Ein Prüfungsverfahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 10 ZUSAMMENSETZUNG DES WAHLGREMIUMS; URWAHL (1) Die nach diesem Gesetz oder dem Gesetz eines anderen Mitgliedstaats auf die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 7 WEITERE REGELUNGEN ZUR MEISTERPRÜFUNG (1) ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 11 EINBERUFUNG DES WAHLGREMIUMS (1) Auf der Grundlage der von den Leitungen erhaltenen Informationen hat der Vorsitzende der Arbeitnehmervertretung auf ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS BERUFSBILD UND ÜBER DIE PRÜFUNGSANFORDERUNGEN IM PRAKTISCHEN UND IM FACHTHEORETISCHEN TEIL DER MEISTERPRÜFUNG FÜR DAS GLASVEREDLER-HANDWERK (GLASVEREDLERMEISTERVERORDNUNG - GLASVMSTRV) § 8 INKRAFTTRETEN (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 12 WAHL DER MITGLIEDER DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Bei der Wahl müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Wahlgremiums, die mindestens ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2023 ---- Auf Grund des § 68 Satz 1 bis 3 und des § 114 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 23 Buchstabe a und b des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 13 INFORMATION ÜBER DIE MITGLIEDER DES BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUMS (1) Die Wahl oder Bestellung der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums ...