zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG DER BEITRÄGE IN DER ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE FÜR DAS JAHR 2023 SCHLUSSFORMEL Bundesministerium für Arbeit und Soziales * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 14 SITZUNGEN; GESCHÄFTSORDNUNG (1) Die Leitungen laden unverzüglich nach Benennung der Mitglieder oder im Fall des § 13 Absatz 2 nach Ablauf der in § ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 24. JUNI 2013 ZUR ÄNDERUNG DES ABKOMMENS VOM 4. OKTOBER 1991 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH NORWEGEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 15 ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN BESONDEREM VERHANDLUNGSGREMIUM UND LEITUNGEN (1) Das besondere Verhandlungsgremium schließt mit den Leitungen eine schriftliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 24. JUNI 2013 ZUR ÄNDERUNG DES ABKOMMENS VOM 4. OKTOBER 1991 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH NORWEGEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE AUF DEM GEBIET DER STEUERN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 16 SACHVERSTÄNDIGE UND VERTRETER VON GEEIGNETEN AUßENSTEHENDEN ORGANISATIONEN (1) Das besondere Verhandlungsgremium kann bei den Verhandlungen Sachverständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 24. JUNI 2013 ZUR ÄNDERUNG DES ABKOMMENS VOM 4. OKTOBER 1991 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH NORWEGEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE AUF DEM GEBIET DER STEUERN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 17 BESCHLUSSFASSUNG IM BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUM (1) Die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums, die in einem Mitgliedstaat gewählt oder ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 24. JUNI 2013 ZUR ÄNDERUNG DES ABKOMMENS VOM 4. OKTOBER 1991 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH NORWEGEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE MITBESTIMMUNG DER ARBEITNEHMER BEI EINER GRENZÜBERSCHREITENDEN VERSCHMELZUNG (MGVG) § 18 NICHTAUFNAHME ODER ABBRUCH DER VERHANDLUNGEN Das besondere Verhandlungsgremium kann beschließen, keine Verhandlungen aufzunehmen oder bereits aufgenommene ...