zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 294 VERFAHREN NACH ANKLAGEERHEBUNG (1) Für das nach Erhebung der öffentlichen Klage eintretende Verfahren gelten im übrigen die Vorschriften über die Eröffnung des Hauptverfahrens entsprechend. (2) In dem nach Beendigung dieses ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 9A DATENÜBERMITTLUNG, QUALITÄTSPRÜFUNG UND PROGRAMMENTWICKLUNG (1) Zur Prüfung der Übermittlungswege ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 295 SICHERES GELEIT (1) Das Gericht kann einem abwesenden Beschuldigten sicheres Geleit erteilen; es kann diese Erteilung an Bedingungen knüpfen. (2) Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft, jedoch nur ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 10 ZUSAMMENFÜHRUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER DATEN (1) Die nach den §§ 8 und 9 übermittelten Daten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 296 RECHTSMITTELBERECHTIGTE (1) Die zulässigen Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen stehen sowohl der Staatsanwaltschaft als dem Beschuldigten zu. (2) Die Staatsanwaltschaft kann von ihnen auch zugunsten des Beschuldigten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 11 ERHEBUNG DES BESTANDES AN ANGABEN ZUR ERMITTLUNG DER AUSKUNFTSPFLICHTIGEN AN ANSCHRIFTEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 297 EINLEGUNG DURCH DEN VERTEIDIGER Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 12 ERMITTLUNG DER AUSKUNFTSPFLICHTIGEN FÜR DIE GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG (1) Für die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 298 EINLEGUNG DURCH DEN GESETZLICHEN VERTRETER (1) Der gesetzliche Vertreter eines Beschuldigten kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist selbständig von den zulässigen Rechtsmitteln Gebrauch machen. (2) Auf ein ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VORBEREITUNG EINES REGISTERGESTÜTZTEN ZENSUS EINSCHLIEßLICH EINER GEBÄUDE- UND WOHNUNGSZÄHLUNG 2022 (ZENSUSVORBEREITUNGSGESETZ 2022 - ZENSVORBG 2022) § 13 NUTZUNG WEITERER QUELLEN Für Zwecke dieses Gesetzes dürfen die statistischen Ämter des ...