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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 81 - 90 von 885 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 31 SGB 5 - Einzelnorm*
...  ARZNEI- UND VERBANDMITTEL, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und ...
§ 69 AMG - Einzelnorm*
... oder Wirkstoffen untersagen, deren Rückruf anordnen und diese sicherstellen, wenn 1. die erforderliche Zulassung oder Registrierung für das Arzneimittel nicht vorliegt oder deren Ruhen angeordnet ist, 2. das Arzneimittel oder der Wirkstoff nicht nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln hergestellt ...
AMG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
...     § 3 Stoffbegriff     § 4 Sonstige Begriffsbestimmungen     § 4a Ausnahme vom Anwendungsbereich     § 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien     § 4c Indikationsbezogenes Register für Arzneimittel für neuartige Therapien Zweiter Abschnitt   Anforderungen an die Arzneimittel ...
§ 96 AMG - Einzelnorm*
... - AMG) § 96 STRAFVORSCHRIFTEN Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 4b Absatz 3 Satz 1 ein Arzneimittel abgibt, 2. entgegen § 6 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung ...
§ 39b AMG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 39B REGISTRIERUNGSUNTERLAGEN FÜR TRADITIONELLE PFLANZLICHE ARZNEIMITTEL (1) Dem Antrag auf Registrierung müssen vom Antragsteller folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden: 1. die in § 22 Abs. 1, 3c, 4, ...
§ 47 AMG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 47 VERTRIEBSWEG (1) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, außer an Apotheken nur abgeben an 1. andere pharmazeutische Unternehmer und Großhändler, 2. Krankenhäuser ...
§ 48 AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 48 VERSCHREIBUNGSPFLICHT (1) Die folgenden Arzneimittel dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung oder einer tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher abgegeben ...
§ 78a SGB 11 - Einzelnorm*
... Einvernehmen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe fest. (3) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt ein barrierefreies Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen. § 139e Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches gilt ...
§ 2 AMG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 2 ARZNEIMITTELBEGRIFF (1) Arzneimittel im Sinne dieses Gesetzes sind Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind. Dies sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, 1 ...
§ 34 SGB 5 - Einzelnorm*
... (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 34 AUSGESCHLOSSENE ARZNEI-, HEIL- UND HILFSMITTEL (1) Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung nach § 31 ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 fest ...
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