zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 56 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT 1Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben: 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 60 UNTERLAGEN ZUR STEUERERKLÄRUNG (1) 1Der Steuererklärung ist eine Abschrift der Bilanz, die auf dem Zahlenwerk der Buchführung beruht, im Fall der Eröffnung des Betriebs auch eine Abschrift der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 61 ANTRAG AUF HÄLFTIGE VERTEILUNG VON ABZUGSBETRÄGEN IM FALL DES § 26A DES GESETZES Können die Ehegatten den Antrag nach § 26a Absatz 2 des Gesetzes nicht gemeinsam stellen, weil einer der Ehegatten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 62D ANWENDUNG DES § 10D DES GESETZES BEI DER VERANLAGUNG VON EHEGATTEN (1) 1Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten (§ 26a des Gesetzes) kann der Steuerpflichtige den Verlustabzug nach § 10d des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 64 NACHWEIS VON KRANKHEITSKOSTEN UND DER VORAUSSETZUNGEN DER BEHINDERUNGSBEDINGTEN FAHRTKOSTENPAUSCHALE (1) Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (ESTDV 1955) § 65 NACHWEIS DER BEHINDERUNG UND DES PFLEGEGRADS (1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen: 1. bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festgestellt ist, durch ...