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(ENERGIESICHERUNGSGESETZ - ENSIG) § 1 SICHERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie für den Fall zu sichern, daß die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte ...
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der im eigenen Unternehmen selbst erzeugten und verbrauchten Elektrizität ohne Kraftwerkseigenbedarf. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren zu bestimmen, nach dem die Eigenerzeuger unter Berücksichtigung der Elektrizitätspreise, die vergleichbare ...
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VERTRETUNG DES BUNDES IN VERWALTUNGSGERICHTLICHEN VERFAHREN VON BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN (BMWIBHWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom ...
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