Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'energie'
Dokument 81 - 90 von 1974 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 18 EnVKG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN, KRAFTFAHRZEUGEN UND REIFEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSGESETZ - ENVKG) § 18 VERFAHREN ZUR VERBRAUCHSKENNZEICHNUNG UND ÜBERPRÜFUNG ...
- Anlage HG 2026 - Einzelnorm



... Verbraucherschutz 749 777 739 777 +10 000 08 Bundesministerium der Finanzen 256 284 408 804 –152 520 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 710 003 1 562 903 –852 900 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 110 915 99 749 +11 166 11 Bundesministerium für Arbeit ...
- § 35g EnWG - Einzelnorm



... Absatz 4 bereits zum 31. Dezember 2025. (2) Der Marktgebietsverantwortliche legt der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis spätestens zum 30. November eine Prognose zur Höhe des zum 31. Dezember 2025 auf dem Gasspeicherumlagekonto zu erwartenden negativen Differenzbetrags ...
- § 42b EnWG - Einzelnorm



... - UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 42B GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG (1) Ein Letztverbraucher kann elektrische Energie, die durch den Einsatz einer Gebäudestromanlage erzeugt wurde, nach Maßgabe der Absätze 3 bis 6 nutzen, wenn 1. die Nutzung ohne Durchleitung durch ein Netz ...
- § 51 EnWG - Einzelnorm



... - ENWG) § 51 MONITORING DER VERSORGUNGSSICHERHEIT (1) Die Bundesnetzagentur führt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortlaufend ein Monitoring der Versorgungssicherheit nach den Absätzen 2 bis 4 durch. Die §§ 73, 75 bis 89 und 106 bis 108 sind entsprechend anzuwenden ...
- § 61 EnWG - Einzelnorm



... - UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 61 VERÖFFENTLICHUNG ALLGEMEINER WEISUNGEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE Soweit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesnetzagentur allgemeine Weisungen für den Erlass oder die Unterlassung von Verfügungen nach ...
- § 2 HkNRG - Einzelnorm



... - HKNRG) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. „Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Gas oder thermischer Energie, 2. „Anlagenbetreiber“, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage auch für die Erzeugung von Gas oder thermischer Energie nutzt, 3. „Bundesgebiet ...
- § 4 HkNRG - Einzelnorm



... (1) Die in der Rechtsverordnung nach § 5 bestimmte zuständige Behörde 1. stellt einem Anlagenbetreiber einer Anlage zur Erzeugung von thermischer Energie auf Antrag einen Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte aus, 2. überträgt oder entwertet auf Antrag Herkunftsnachweise für Wärme oder Kälte, 3. betreibt ...
- Eingangsformel MBergBGebV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR DEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH MEERESBODENBERGBAU (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG MEERESBODENBERGBAU - MBERGBGEBV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 22 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz
...
- § 1 MBergBGebV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR DEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH MEERESBODENBERGBAU (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG MEERESBODENBERGBAU - MBERGBGEBV) § 1 ERHEBUNG VON GEBÜHREN UND AUSLAGEN (1) Für individuell zurechenbare
...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
neue Volltext-Suche