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Trefferliste für 'bundesrepublik'

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Eingangsformel StudAustKomRV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON VORRECHTEN UND BEFREIUNGEN AN DIE KOMMISSION FÜR DEN STUDENTEN- UND DOZENTENAUSTAUSCH ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA EINGANGSFORMEL  Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik ...
§ 1 StudAustKomRV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON VORRECHTEN UND BEFREIUNGEN AN DIE KOMMISSION FÜR DEN STUDENTEN- UND DOZENTENAUSTAUSCH ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA § 1  Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch ...
§ 2 StudAustKomRV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON VORRECHTEN UND BEFREIUNGEN AN DIE KOMMISSION FÜR DEN STUDENTEN- UND DOZENTENAUSTAUSCH ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA § 2  Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt ...
Art 10 EinigVtrG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM VERTRAG VOM 31. AUGUST 1990 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS - EINIGUNGSVERTRAGSGESETZ - UND DER VEREINBARUNG VOM 18. SEPTEMBER 1990 ART 10 INKRAFTTRETEN ...
Art 1 KatHiLAbkLITG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 15. MÄRZ 1994 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REPUBLIK LITAUEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 1  Dem in Bonn am 15. März 1994 unterzeichneten Abkommen zwischen ...
Art 2 KatHiLAbkLITG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 15. MÄRZ 1994 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REPUBLIK LITAUEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 2  Wenn eine Hilfeleistung durch die Republik Litauen in der ...
Art 1 GrAbfertCESVtrG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM VERTRAG VOM 19. MAI 1995 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN-, STRAßEN- UND SCHIFFSVERKEHR ART 1  Dem in Furth im Wald am 19. Mai 1995 unterzeichneten ...
Art 1 KatHiLAbkLUXG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 2. MÄRZ 1978 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM GROßHERZOGTUM LUXEMBURG ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 1  Dem in Luxemburg am 2. März 1978 unterzeichneten Abkommen ...
§ 48 WPflG - Einzelnorm*
... , auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen, b) die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen, c) unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim ...
§ 8 PrümVtrAG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM PRÜMER VERTRAG UND ZUM RATSBESCHLUSS PRÜM § 8 SCHADENERSATZ (1) Die Bundesrepublik Deutschland haftet für Schäden, die durch die Verletzung von Datenschutzrechten im Sinne des Artikels 40 Abs. 1 Satz 3 des Prümer Vertrags oder des Artikels ...
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