zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 74 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 75 ERSTATTUNGSBERECHTIGTE Beiträge werden auf Antrag erstattet 1. Versicherten, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können, 2. Witwen, Witwern ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 3 KENNZEICHNUNGSPFLICHT (1) Energieverbrauchsrelevante ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 76 UMFANG UND WIRKUNG (1) Erstattet wird die Hälfte der vom Versicherten getragenen Beiträge. Vor Ermittlung des Erstattungsbetrages werden erbrachte Zuschüsse zum Beitrag gegen die für den gleichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 4 ETIKETTEN, DATENBLÄTTER (1) Lieferanten haben ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 77 ERSTATTUNG ZU UNRECHT ENTRICHTETER BEITRÄGE Bei der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach § 26 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt § 76 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 entsprechend ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 4A ETIKETTEN FÜR PRODUKTE NACH ANLAGE 1 Lieferanten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 78 BETEILIGUNG DES BUNDES Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Alterssicherung der Landwirte eines Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG VON ENERGIEVERBRAUCHSRELEVANTEN PRODUKTEN MIT ANGABEN ÜBER DEN VERBRAUCH AN ENERGIE UND AN ANDEREN WICHTIGEN RESSOURCEN (ENERGIEVERBRAUCHSKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG - ENVKV) § 4B ETIKETTEN FÜR PRODUKTE NACH ANLAGE 2 (1) Der ...