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Trefferliste für 'bundesrepublik'

Dokument 901 - 910 von 5252 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 HdGStiftG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINER STIFTUNG "HAUS DER GESCHICHTE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" § 1 ERRICHTUNG UND RECHTSFORM Unter dem Namen "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn ...
§ 2 HdGStiftG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINER STIFTUNG "HAUS DER GESCHICHTE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" § 2 STIFTUNGSZWECK (1) Zweck der Stiftung ist es, in einem Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich ...
§ 7 HdGStiftG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINER STIFTUNG "HAUS DER GESCHICHTE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" § 7 KURATORIUM (1) Das Kuratorium besteht aus zweiunddreißig Mitgliedern. (2) Je acht Mitglieder werden vom Deutschen Bundestag und von der Bundesregierung, sechzehn ...
§ 15 HdGStiftG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ERRICHTUNG EINER STIFTUNG "HAUS DER GESCHICHTE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" § 15 FREIER EINTRITT, GEBÜHREN (1) Der Eintritt in das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist frei. (2) Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung ...
Art 1 KatHiLAbkPOLG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 10. APRIL 1997 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REPUBLIK POLEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 1  Dem in Warschau am 10. April 1997 unterzeichneten Abkommen ...
Art 1 KatHiLAbkRussFöG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 16. DEZEMBER 1992 ZWISCHEN DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 1  Dem in Moskau am 16 ...
Art 2 KatHiLAbkRussFöG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM ABKOMMEN VOM 16. DEZEMBER 1992 ZWISCHEN DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN ART 2  Bei Aufwendungen, die ...
Art 1 GrAbfertDNKVtrG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM VERTRAG VOM 30. MÄRZ 1967 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH DÄNEMARK ÜBER ZOLLERLEICHTERUNGEN IM KLEINEN GRENZVERKEHR ART 1  Dem in Kopenhagen am 30. März 1967 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland ...
Art 1 EuRatWahlG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE WAHL DER VERTRETER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ZUR PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG DES EUROPARATES (EURATWAHLG) ART 1  (1) Die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und ihre Stellvertreter ...
Art 1 AutobBrVtrBELG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM VERTRAG VOM 5. FEBRUAR 1979 ZWISCHEN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER DEN BAU UND DIE UNTERHALTUNG EINER AUTOBAHNBRÜCKE ÜBER DIE OUR BEI STEINEBRÜCK ART 1  Dem in Brüssel am 5. Februar 1979 unterzeichneten Vertrag ...
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