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Trefferliste für 'energie'
Dokument 911 - 920 von 1879 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 1 WiSiG 1965 - Einzelnorm



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, 4. die Erzeugung, die Weiterleitung, die Umwandlung, die Umspannung, die Zuteilung, die Abgabe, den Bezug und die Verwendung von elektrischer Energie, 5. Werkleistungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zu Instandsetzungen aller Art sowie zur Instandhaltung, Herstellung und Veränderung von ...
- § 33 KSpG - Einzelnorm



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die Sicherheit des Kohlendioxidtransports und der Kohlendioxidspeicherung nicht beeinträchtigen. (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates 1. Vorschriften zu erlassen über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen ...
- § 34 KSpG - Einzelnorm



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der Kohlendioxidleitungsnetze oder der einschlägigen Aufbereitungs- oder Umschlagsanlagen zu wahren. (5) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren zur Festlegung oder Genehmigung nach Absatz 2 sowie das Verfahren ...
- § 35 KSpG - Einzelnorm



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veranlasst hat, oder derjenige, gegen den eine Verfügung der Bundesnetzagentur ergangen ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Gebührensätze zu regeln. (8) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben ...
- § 5 BLEG - Einzelnorm



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, 8. einem Vertreter des Landwarenhandels, 9. einem Vertreter des Bundesministeriums, 10. einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, 11. einem Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, 12. vier Vertretern der Obersten Landesbehörden für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
- § 6 WiSiG 1965 - Einzelnorm



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) § 6 ZUSTIMMUNGSBEDÜRFTIGKEIT DER RECHTSVERORDNUNGEN (1) Rechtsverordnungen der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen nach § 1 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, wenn ihre Geltung auf längstens sechs Monate befristet wird ...
- § 7 WiSiG 1965 - Einzelnorm



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Fortgeltung für die Zwecke des § 1 nicht mehr erforderlich ist. Rechtsverordnungen der Bundesregierung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen sind ferner aufzuheben, wenn Bundestag und Bundesrat dies verlangen. (3) Rechtsverordnungen des Bundesamtes ...
- § 8 WiSiG 1965 - Einzelnorm



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, übt, soweit der Geld- und Kapitalverkehr betroffen ist, das Bundesministerium der Finanzen, im übrigen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Befugnisse der Bundesregierung nach Artikel 85 des Grundgesetzes aus. Das danach zuständige Bundesministerium kann diese Befugnisse sowie seine ...
- § 41 KSpG - Einzelnorm



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, die für Amtshandlungen nach den §§ 7, 13 und 17 eingenommen werden, an die Bundeskasse abzuführen. (2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium der Finanzen durch ...
- Eingangsformel FIAusbV - Einzelnorm



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Artikel 436 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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