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die Stiftung übergegangenen Vermögenswerte beschäftigt waren; die Vorschriften der §§ 129 und 130 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667) sind anzuwenden. Die nach Errichtung der Stiftung von den Treuhänder-Dienstherren für Zwecke der Stiftung in das Beamtenverhältnis ...
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auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 307) in der Fassung der dazu ergangenen Änderungsgesetze nicht besteht.In den Fällen des Satzes 1 wird Entschädigungsrente auch dann gewährt ...
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,061 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar vom 15. Juni 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 402) zu gewährenden Geldleistungen gilt als Jahresarbeitsverdienst der Betrag, der ohne eine Kürzung nach § 9 des saarländischen Gesetzes ...
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zur zuständigen Behörde bestimmt, die nach § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Satz 4 des Bundespolizeibeamtengesetzes in der Fassung vom 10. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 701) über Anträge zur Verlängerung der Dauer der Teilnahme an der allgemeinberuflichen Ausbildung oder der Fachausbildung von Polizeivollzugsbeamten ...
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IM SAARLAND (1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft. (2) Die Ausgaben für die ...
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des Saarlandes S. 1017) nach Maßgabe des § 45 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 908) und die Aufwendungen auf Grund des saarländischen Heimkehrergesetzes vom 9. Juli 1956 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1013) in der Fassung ...
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AUSPRÄGUNG VON BUNDESMÜNZEN IM NENNWERT VON 5 DEUTSCHEN MARK ---- (1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) werden zur Erinnerung an die Jahrhundertfeier des Germanischen National-Museums in Nürnberg 200 000 Stück Bundesmünzen im Nennwert ...
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) § 5 SONSTIGE EINNAHMEN UND AUSGABEN (1) Die Regelung des § 10 Nr. 1 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1011) gilt auch für die Zeit vom Ende der Übergangszeit nach Artikel 3 des Saarvertrages bis zum 31. Dezember 1959, soweit nicht in diesem ...
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ZUR ÄNDERUNG DES BEWERTUNGSGESETZES ART 8 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund des Bewertungsgesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten ...
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der Zeit vom 1. Januar 1960 bis zum 31. Dezember 1960. (3) Die Regelung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 562) tritt im Saarland mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft; mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an wird in § 172 Abs. 1 hinter dem ...