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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 951 - 960 von 107346 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 1 GEGENSTAND DIESER VERORDNUNG Diese ...
§ 2 AbgG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 2 SCHUTZ DER FREIEN MANDATSAUSÜBUNG (1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bundestag zu bewerben, es zu erwerben, anzunehmen oder ...
§ 2 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 2 ANTRAGSSTELLUNG (1) In dem Antrag ...
§ 3 AbgG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 3 WAHLVORBEREITUNGSURLAUB Einem Bewerber um einen Sitz im Bundestag ist zur Vorbereitung seiner Wahl innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag ...
§ 3 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 3 ZULASSUNGSENTSCHEIDUNG Die Zulassungsentscheidung ...
§ 4 AbgG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 4 BERUFS- UND BETRIEBSZEITEN (1) Die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag ist nach Beendigung des Mandats auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit ...
§ 4 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 4 TEILNAHME AN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG ...
§ 5 AbgG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 5 RUHEN DER RECHTE UND PFLICHTEN AUS EINEM ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN DIENSTVERHÄLTNIS (1) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in ...
§ 5 FahrSiLehrgZulV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 5 ANZEIGEPFLICHT UND PRÜFUNGSORT (1 ...
§ 6 AbgG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 6 WIEDERVERWENDUNG NACH BEENDIGUNG DES MANDATS (1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten ...
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