zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 1 GEGENSTAND DIESER VERORDNUNG Diese ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 2 SCHUTZ DER FREIEN MANDATSAUSÜBUNG (1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bundestag zu bewerben, es zu erwerben, anzunehmen oder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 2 ANTRAGSSTELLUNG (1) In dem Antrag ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 3 WAHLVORBEREITUNGSURLAUB Einem Bewerber um einen Sitz im Bundestag ist zur Vorbereitung seiner Wahl innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 3 ZULASSUNGSENTSCHEIDUNG Die Zulassungsentscheidung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 4 BERUFS- UND BETRIEBSZEITEN (1) Die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag ist nach Beendigung des Mandats auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 4 TEILNAHME AN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 5 RUHEN DER RECHTE UND PFLICHTEN AUS EINEM ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN DIENSTVERHÄLTNIS (1) Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis eines in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGSVERFAHREN SOWIE DIE PRÜFUNGSDURCHFÜHRUNG FÜR LEHRGÄNGE FÜR SACHKUNDIGE FÜR DIE FAHRGASTSCHIFFFAHRT (FAHRGASTSICHERHEITSLEHRGÄNGE-ZULASSUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG - FAHRSILEHRGZULV) § 5 ANZEIGEPFLICHT UND PRÜFUNGSORT (1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSVERHÄLTNISSE DER MITGLIEDER DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (ABGEORDNETENGESETZ - ABGG) § 6 WIEDERVERWENDUNG NACH BEENDIGUNG DES MANDATS (1) Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag ruhen die in dem Dienstverhältnis eines Beamten ...