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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 961 - 970 von 107321 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 14 ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 14 WITWENRENTE UND WITWERRENTE (1) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tode des Versicherten Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn 1. (weggefallen) 2. der ...
Eingangsformel HypAblV - Einzelnorm****
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 40 des Vermögensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1992 (BGBl. I S. 1446), der durch ...
§ 14a ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 14A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 1 HypAblV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) § 1 MITTEILUNG In der Mitteilung nach § 32 des Vermögensgesetzes sind die früheren dinglichen Rechte, die zuletzt im Grundbuch eingetragenen ...
§ 15 ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 15 WAISENRENTE Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils entsprechend § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf Waisenrente. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der verstorbene Elternteil ...
§ 2 HypAblV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) § 2 UMRECHNUNG (1) Mark der DDR, Mark der deutschen Notenbank, Renten-, Reichs- oder Goldmark oder vergleichbare Währungsbezeichnungen ...
§ 16 ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 16 RENTEN WEGEN TODES BEI VERSCHOLLENHEIT Sind Ehegatten, geschiedene Ehegatten oder Elternteile verschollen, gelten sie als verstorben, wenn die Umstände ihren Tod wahrscheinlich machen und seit einem ...
§ 3 HypAblV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) § 3 KÜRZUNG UND ENTFALLEN VON EINZELBETRÄGEN (1) In den Fällen des § 18 Abs. 1 Satz 4 des Vermögensgesetzes darf die Berücksichtigung ...
§ 17 ALG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERSSICHERUNG DER LANDWIRTE (ALG) § 17 ANRECHENBARE ZEITEN (1) Auf die Wartezeit von fünf, 15 und 35 Jahren werden Beitragszeiten angerechnet. Ferner werden angerechnet 1. Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach den Vorschriften des Sechsten ...
§ 4 HypAblV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ABLÖSUNG FRÜHERER RECHTE UND ANDERE VERMÖGENSRECHTLICHE FRAGEN (HYPOTHEKENABLÖSEVERORDNUNG - HYPABLV) § 4 VERFAHREN BEI VERÄUßERUNG DES GRUNDSTÜCKS UND BEI ABLÖSUNG VON RECHTEN (1) Veräußert der Verfügungsberechtigte ein ehemals volkseigenes ...
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