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der Bund den Ländern anteilig die zu viel geleisteten Beträge. (6) Soweit die in der Verordnung der Bundesregierung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ ausgewiesenen und dem Bund zur Verwendung zustehenden Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro nicht erforderlich ...
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als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die übrigen Angaben können zusätzlich gemacht werden. Die Datenübermittlung erfolgt – unter Verwendung der einheitlichen BVL-Kodierkataloge – über das Datenmeldeportal https://meldestelle.bvl.bund.de/datenmeldeportal. Soweit dies nicht möglich ...
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