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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 961 - 970 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 Aflatoxin VerbotsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON MIT AFLATOXINEN KONTAMINIERTEN STOFFEN BEI DER HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN (AFLATOXIN VERBOTSV) § 1  (1) Es ist verboten, bei der Herstellung von Arzneimitteln Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Erzeugnisse ...
§ 4 AufbhG - Einzelnorm*
... der Bund den Ländern anteilig die zu viel geleisteten Beträge. (6) Soweit die in der Verordnung der Bundesregierung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ ausgewiesenen und dem Bund zur Verwendung zustehenden Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro nicht erforderlich ...
§ 2 Aflatoxin VerbotsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON MIT AFLATOXINEN KONTAMINIERTEN STOFFEN BEI DER HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN (AFLATOXIN VERBOTSV) § 2  (1) Nach § 95 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Arzneimittelgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder ...
§ 3 Aflatoxin VerbotsV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON MIT AFLATOXINEN KONTAMINIERTEN STOFFEN BEI DER HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN (AFLATOXIN VERBOTSV) § 3  Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden siebten Kalendermonats in Kraft ...
Schlussformel Aflatoxin VerbotsV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS VERBOT DER VERWENDUNG VON MIT AFLATOXINEN KONTAMINIERTEN STOFFEN BEI DER HERSTELLUNG VON ARZNEIMITTELN (AFLATOXIN VERBOTSV) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Anlage 5 MitÜbermitV - Einzelnorm*
... als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die übrigen Angaben können zusätzlich gemacht werden. Die Datenübermittlung erfolgt – unter Verwendung der einheitlichen BVL-Kodierkataloge – über das Datenmeldeportal https://meldestelle.bvl.bund.de/datenmeldeportal. Soweit dies nicht möglich ...
Eingangsformel AufbhV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERTEILUNG UND VERWENDUNG DER MITTEL DES FONDS „AUFBAUHILFE“ (AUFBAUHILFEVERORDNUNG - AUFBHV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 2 Absatz 4 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) verordnet die ...
§ 1 AufbhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERTEILUNG UND VERWENDUNG DER MITTEL DES FONDS „AUFBAUHILFE“ (AUFBAUHILFEVERORDNUNG - AUFBHV) § 1 MITTELVERTEILUNG (1) Die dem Fonds nach § 4 Absatz 1 des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I ...
§ 2 AufbhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERTEILUNG UND VERWENDUNG DER MITTEL DES FONDS „AUFBAUHILFE“ (AUFBAUHILFEVERORDNUNG - AUFBHV) § 2 ERMITTLUNG DER SCHADENSHÖHE (1) Die Ermittlungen der Gesamtschäden in den vom Hochwasser betroffenen Ländern erfolgt nach ...
§ 5 AufbhV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERTEILUNG UND VERWENDUNG DER MITTEL DES FONDS „AUFBAUHILFE“ (AUFBAUHILFEVERORDNUNG - AUFBHV) § 5 INANSPRUCHNAHME UND RÜCKZAHLUNG VON MITTELN (1) Die Länder nehmen die ihnen zugeteilten Mittel für sich und ihre beauftragten ...
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