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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage
§ 12
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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