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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk (12. Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung - 12. DachdArbbV)
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
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