Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Dachdecker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile: 
- 1.
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I), 
- 2.
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), 
- 3.
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und 
- 4.
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).